Strafrechtskanzlei München | Florian Schneider

Fachanwalt für Strafrecht München

Umzug zum 23.07.2024

Sie finden uns zukünftig am Leonrodplatz, Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München

Erstberatung

Wir bieten Beratungen auf dem Gebiet der Strafverteidigung sowie der Opfervertretung gegen vorherige Terminvereinbarung. Der Kostenaufwand ist überschaubar.

Strafrechtskanzlei

Unsere Kanzlei in München ist auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete Sie gerne auch in anderen Bundesländern.

Opfervertretung

Das deutsche Strafrecht regelt nicht nur die Rechte und Pflichten des Beschuldigten, sondern enthält auch eine Reihe von Rechten für die Opfer von Straftaten.

Der beste Tipp eines Anwalts

Machen Sie grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei, wenn überhaupt sollten Sie dies erst in einem späteren Verfahrensstadium durch den Anwalt machen lassen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. 24/7-Notruf: 0162 – 42 46 843

In der Regel enthält die Post der Polizei eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, in seltenen Fällen auch eine Einladung zu einer Zeugenvernehmung. Die wichtigste Information steht ganz selten auf diesen Ladungsschreiben oder ist kaum zu finden: Es besteht keinerlei Verpflichtung für Sie als Beschuldigter, formlose Ladungen zu polizeilichen Vernehmungen zu befolgen. Als Beschuldigter haben Sie nämlich grundsätzlich das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und keine Angaben zu machen. Dies ist auch mein wichtigster Tipp an Sie: bei derartigen Ladungen zunächst einmal einen Anwalt zu konsultieren und sich nicht auf eigene Faust in eine unübersehbare Beschuldigtenvernehmung zu begeben. Ganz ohne dass man den Tatvorwurf und vor allem die Akte genau kennt. Als Zeuge haben Sie dagegen die Pflicht, Aussagen bei der Polizei zu machen, hier greifen allerdings diverse Auskunftsverweigerungsrechte, über die Sie ebenfalls ein Anwalt beraten kann.

Derartige Post kommt in der Regel von einem Gericht und enthält entweder eine zivilgerichtliche Zustellung in einem Rechtsstreit, – also eine Klage oder Ähnliches, – oder aber den Strafbefehl oder die Anklage in einer Strafsache gegen Sie. Hier ist zu beachten, dass sehr kurze Fristen durch die Zustellung ausgelöst werden. Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, haben Sie eine Anklage erhalten, sollten Sie innerhalb der auf dem Deckblatt angegebenen Frist reagieren: Die rechtzeitige Reaktion in diesem sogenannten Zwischenverfahren kann Ihnen Vorteile bei der Verteidigung bringen. Nähere Auskünfte, ob sich eine Reaktion überhaupt lohnt oder ob man zunächst einmal besser nichts unternimmt, ergibt eine Beratung in meiner Kanzlei, die kostenmäßig mit Euro 120 sehr überschaubar ist

Sollten Sie in diese Situation geraten sein, haben Sie bereits selbst bemerkt, dass es nun allerhöchste Eile hat, zu reagieren. Macht man die Türe freiwillig nicht auf wird sie aufgebrochen, erduldet man die Durchsuchung nicht freiwillig, wird die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt! Ob es sich um eine zulässige Durchsuchung handelt, kann nur ein Anwalt beurteilen. Gerne stehe ich für eine kurzfristige Kontaktaufnahme über das Notruftelefon 0162 – 42 46 843 zur Verfügung.

Sollten Sie auf irgendeinem Wege erfahren haben, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt, ist es eigentlich überflüssig darauf hinzuweisen, dass man sich auf schnellstmöglichem Wege anwaltlichen Rat holen sollte und sich der Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht versichern muss. Regelmäßig passieren in dieser Situation aufgrund der Nervosität und Hektik die größten Fehler. Am Schlimmsten ist es, in der irrigen Absicht, eine Inhaftierung zu vermeiden, eine Aussage zu machen. Auch wenn die Polizei in dieser Richtung sehr drängt und manchmal sogar rechtswidrige Versprechungen macht, gilt: Keine Aussage ohne Anwalt!

Das Gesetz schreibt in vielen Verkehrsstrafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vor. Ebenso muss nach neuem Recht verfahren werden, wenn man 8 Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat. Bei solchen Themen ist nicht nur die Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ziel, sondern auch die Frage einer Wiedererlangung, falls man eine Entziehung letztendlich doch erdulden musste. Natürlich stehen wir Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Seite. 

Unsere Kanzlei steht Ihnen auch für den Fall mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun den Täter anzeigen wollen oder sich mit Hilfe eines eigenen Anwaltes in das laufende Ermittlungsverfahren gegen den Täter einschalten wollen. Nur über einen Anwalt haben Sie nämlich die Möglichkeit, selbst auch Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass der Anwalt Ihres Vertrauens das Recht hat, bei heiklen Zeugenvernehmungen anwesend zu sein und Sie als Zeuge auch in ein Hauptverhandlung gegen den Angeklagten begleiten darf. Dies nennt sich Anschluss an die Anklage bzw. Nebenklage und ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches zu Gunsten von mehr Opferrechten auch sehr anzuraten.

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Aufgaben eines Fachanwalts für Strafrecht

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Berufserfahrung verteidige ich Menschen, die in Konflikt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten kommen, weil ihnen Straftaten zur Last gelegt werden.

Üblicherweise erfährt man von solchen Verfahren, wenn man zum Beispiel Post von der Polizei bekommt, die eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung enthält. Noch unerfreulicher wird die Information, wenn die Polizei mit einem Haftbefehl und/oder einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vor der Türe steht.

In diesen Fällen sollte von den Beschuldigten und auch ihren sämtlichen Angehörigen keinerlei Gespräche mit der Polizei geführt werden und, am wichtigsten, keine Angaben zur Sache gemacht werden. Besser wäre es, mich so schnell als möglich über meine Notrufnummer zu informieren. Sollte es terminlich und so kurzfristig von einer Minute auf die Andere mir möglich sein werde ich selbstverständlich unverzüglich an Ort und Stelle sein und einer Haftbefehlseröffnung oder einer Durchsuchung beiwohnen.

Welchen Personenkreis vertrete ich als Anwalt?

Aufgrund meiner inzwischen mehr als 20 jährigen Berufserfahrung bin ich mit Sicherheit in der Lage, schnell und effektiv mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Durch meiner Spezialisierung auf Strafrecht habe ich vor allem mit dem allgemeinen Strafrecht wie Körperverletzungsdelikten sowie Drogendelikten nach dem Betäubungsmittelgesetz zu tun.

Ich vertrete andererseits auch Opfer von Straftaten und helfe ihnen, sich im Straf- und Zivilverfahren gegen Täter durchzusetzen.

Tatopfer haben inzwischen reichhaltige Möglichkeiten, sich an den Strafverfahren gegen Täter zu beteiligen, Akteneinsicht zu nehmen und Antrag auf Zulassung einer Nebenklage zu stellen sowie im Strafverfahren gegen den Täter Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen. Hierfür benötigt ein in derartigen Dingen unerfahrener Mensch die tatkräftige Unterstützung eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwaltes.

Für weitere Fragen und Anliegen bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.

Tätigkeitsschwerpunkte

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich mit meiner Kanzlei unter anderem auf nachfolgende Themenfelder und Delikte spezialisiert:

Allgemeines Strafrecht

Zum Beispiel Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, etc.

Jugendstrafrecht

Alles was nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG bearbeitet wird – Jugendstrafverfahren.

Drogenstrafrecht

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz BtmG, Abgabe von Drogen, Erwerb von Drogen etc.

Verkehrsstrafrecht

Führerscheinentzug, MPU, etc.

Wirtschaftsstrafrecht

Insolvenzdelikte, Steuervergehen etc.

Opfervertretung

Vertreten der Opfer von Straftaten, Adhäsionsantrag

Die neuesten Blog-Beiträge zum Thema Strafrecht

In unserem Strafrechtsblog greifen wir thematisch interessante Anklagepunkte und Gerichtsurteile auf. Fast alle der hier erwähnten Fällen wurden von von uns selbst bearbeitet.

Recht am eigenen Bild, Wirtschaftsstrafrecht

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Eine Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht ist durchaus erfolgversprechend. Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg ist in der Regel, ob der Beschuldigte bzw. Tatverdächtige Angaben bei der Polizei gemacht hat oder nicht. Denn…
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"Deine Mutter ist dement." "Deine Mutter ist eine Alkoholikerin." "Sie ist wegen ihres Alkoholabusus in ärztlicher Behandlung." Alle drei Behauptungen fielen gegenüber der Tochter einer etwa sechzigjährigen Frau per Social Media. Und alle…
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Verhandlung, Gericht, Gerichtsverfahren

Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung

Der Kellner aus dem Münchner Umland war vor seinem derzeitigen Angestelltenverhältnis als Gastwirt selbständig gewesen. Aus dieser Zeit stammen die Probleme, die die Steuerfahndung ihm nun bereitet. Um seine Umsätze damals zu verschleiern…

Eine nette Überschrift