14- bis 17-jährige Jugendliche erhalten Anklage wegen schweren Bandendiebstahls
Aufgeflogen soll die Sache dadurch sein, dass die Polizei die 5 Angeschuldigten bei deren Taten angeblich mittels Nachtsichtgeräten beobachtet haben will. Auffällig ist jedoch, dass die Polizei zumindest einen der 5, den Zweitältesten aus der Gruppe (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) gar nicht an beiden Tattagen beobachtet haben kann, da der für den ersten Tattag ein Alibi hat. Frägt sich also, wie beweissicher die Überwachung wirklich ist!
Alle 5 Angeschuldigte werden sich daher im Laufe des April oder Mai vor dem Münchner Jugendgericht wegen des Vorwurfes des schweren Bandendiebstahls verantworten müssen. Da alle 5 bei Tatausführung unter 18 Jahre alt waren kommt glücklicherweise der hohe Strafrahmen des § 244a Strafgesetzbuch(StGB) nicht zur Anwendung, der bei Erwachsenen Freiheitsstrafen von nicht unter 1 Jahr bis zu 10 Jahren vorsieht, sondern die wesentlich günstigeren Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG): Im Falle einer Verurteilung müssen sich die 5 daher nur mit dem Gedanken anfreunden, dass sie womöglich einen Jugendarrest werden verbüßen müssen.