Das Landgericht Augsburg wird am kommenden Mittwoch das Verfahren gegen den bei Tatzeit 14-jährigen Jugendlichen neu verhandeln, der im Februar vom Amtsgericht Augsburg als der sogenannte „Täter vom Siebentischwald“ schuldig gesprochen worden war, insgesamt ein Dutzend Frauen im Augsburger Siebentischwald sexuell belästigt zu haben und in einem Fall versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen. Er war wegen Beleidigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, eine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung war dagegen nicht erfolgt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Augsburg waren gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Während die Staatsanwaltschaft das Urteil als zu milde ansieht und vor allem die rechtliche Einordnung des Versuchs des Angeklagten, eine der Frauen ins Gebüsch zu ziehen, nur als sexuelle Nötigung angreift, sieht der Angeklagte das Urteil als zu streng an und will nicht in den Jugendknast.
Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg wird also das Verfahren noch einmal aufrollen und das Urteil überprüfen müssen. Sehr gut möglich ist allerdings auch, daß die Jugendkammer die Rücknahme der beiden Berufungen anregen wird, da sie womöglich für beide Berufungen keine großen Aussichten sieht.