Vor der Jugendkammer des Landgerichts München I werden sich demnächst 2 Jugendliche (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), 2 Heranwachsende und 1 Erwachsener verantworten müssen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, andere Jugendliche betrogen und erpresst zu haben. Nach den Ermittlungen der StA sollen die 5 im März diesen Jahres mitbekommen haben, dass 2 andere Jugendliche vorhatten, sich Gras zu kaufen. Obwohl sie keinerlei Zugang hierzu gehabt haben sollen sollen sie den Beiden vorgespiegelt haben, sich Cannabis besorgen zu können und auf diese Weise den beiden Kaufinteressenten Euro 100 abgeluchst haben, – so jedenfalls die Anklage. Kurz darauf sollen sie nach demselben Anklagevorwurf zusätzlich dem Einen der beiden geprellten Jugendlichen sowie drei weiteren Jugendlichen und einem Mädchen mit einer Zaunlatte Schläge angedroht haben, wenn sie nicht ihre Handys hergäben. Angesichts der offenkundigen Gewaltbereitschaft hätten die Jugendlichen ihre Handys hergegeben.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Jugendkammer erhoben, da vier der fünf Angeschuldigten bereits zum Teil erheblich vorbestraft sind: Einer von ihnen hat bereits wegen Gewaltdelikten 1 Woche Dauerarrest verbüßt, der zur Tatzeit 22-Jährige und damit einzige Erwachsene in der Gruppe befand sich zur Tatzeit sogar innerhalb offener Bewährung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Drei der Fünf befinden sich seit April in Untersuchungshaft.
In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird es für die vorbestraften Jugendlichen und am meisten natürlich für den erheblich vorbestraften Erwachsenen darum gehen, einer unbedingten Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu entgehen. Die geringsten Chancen auf eine erneute Bewährungsstrafe wird der einzige Erwachsene der 5 haben, da der ganz klar als Bewährungsversager anzusehen ist.