Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft wurden am Mittwoch vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung schuldig gesprochen und zu Dauerarresten und Jugendstrafen verurteilt. Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, ohne aber das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht liefern zu wollen. Dies wurde als gemeinschaftlich begangener Betrug gewertet.
Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sich die 5 Angeklagten nach der Überzeugung des Jugendschöffengerichts dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und ihre geprellten Kunden zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen. Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten wurden sie zusätzlich auch noch wegen vollendeter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung verurteilt. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung voll geständig, alle waren in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.
Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren, sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gut 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten hatte nicht nur ihr Geständnis gesprochen, sondern auch, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos gewesen waren. Obwohl der Erwachsene sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung befunden hatte, wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die beiden Angeklagten, die noch unter 18 Jahre waren bei Tatbegehung, wurden zu Jugendarresten verurteilt, die restlichen 2 erhielten Jugendstrafen zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere gegen das milde Urteil für den Ältesten der 5 in Berufung gehen wird.