Nach Mitteilung der Medien kann der in der Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath einen ersten Erfolg verbuchen: Auf Druck der Öffentlichkeit soll die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorbereiten. Im Gegensatz zu verschiedenen Meldungen in den Medien ist allerdings damit noch lange nicht bewiesen, dass Mollath tatsächlich das Opfer eines Justizirrtums ist, als das ihn die Medien so gerne sehen wollen. Zur Erinnerung: Mollath war 2001 von seiner Ehefrau angezeigt worden, er habe sie geschlagen und bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt, außerdem soll er die Autoreifen der Freunde seiner Frau zerstochen haben. Der Ausgangspunkt des Strafverfahrens war also durchaus kein „Racheverfahren“ des Justiz, – wie zur Zeit so gerne und oft von den Medien behauptet, – weil M vermeintlich damals seiner Frau bei deren Steuerstraftaten auf die Schliche gekommen war, sondern eine ziemlich brutale Körperverletzung des Untergebrachten.
Da der geistige Zustand des damaligen Angeklagten M. aus Sicht des damaligen Gerichts Anlaß zu Zweifeln gegeben hatte hatte das Gericht seine psychiatrische Untersuchung angeordnet, was immer dann auch in vielen anderen Verfahren üblich ist, wenn überprüft werden muß, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Also auch das nichts weiter Besonderes! Da sich Mollath allerdings geweigert haben soll, mit dem Gutachter zu sprechen war die Einweisung in die Psychiatrie in Bayreuth erfolgt. Auch hier soll sich Mollath geweigert haben, mit einem Gutachter zu sprechen. Inzwischen haben drei von fünf Gutachter dem M attestiert, gemeingefährlich zu sein, zwei nicht.
Unabhängig davon, ob das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht in Regensburg überhaupt den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als begründet ansehen und die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen wird, ist es also völlig unklar, ob das eigentliche Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a., – das ja dann als Folge der Zulassung der Wiederaufnahme durchgeführt werden muß, – von Erfolg für Mollath gekrönt sein wird. Denn auch hier wird wieder die Frage zu prüfen sein, ob Mollath zurechnungsfähig ist oder nicht, ob man ihn strafrechtlich also überhaupt zur Rechenschaft ziehen kann oder nicht. Angesichts der insgesamt drei sehr negativen Gutachten für Mollath stehen die Vorzeichen nicht sehr günstig! Opfer eines Justizirrtums ist er jedenfalls vor dem Hintergrund der derzeitigen Aktenlage, – wie sie jedenfalls von den Medien berichtet wird, – wohl kaum, auch wenn ihn Teile der Öffentlichkeit gerne zu einem solchen hochstilisieren wollen.