Der Absturz des deutschen Flugzeugs in den französischen Alpen vor Kurzem verdient eine kurze Betrachtung aus strafrechtlicher Sicht: Nach den neuesten Meldungen in den Medien ist davon auszugehen, dass der Copilot der A 320 von Germanwings den Flieger absichtlich in die Felswand gesteuert hatte. Da es keinerlei Überlebende gibt, sondern nur die Aufzeichnungen des Voicerecorders, können über die Motive nur Spekulationen angestellt werden. Nach den Aussagen des französischen Staatsanwalts war wohl eine lange im Vorhinein geplante Suizidabsicht des Copiloten das Motiv. Strafrechtlich gesehen ist gegen einen Suizid nichts einzuwenden, es ist das Recht eines jeden Menschen, sich selbst das Leben zu nehmen, allerdings ist dieses Motiv bislang noch eine Hypothese der Staatsanwaltschaft aufgrund der Geräusche auf dem Voicerecorder. Ganz anders sieht es jedoch aus mit den schier unglaublich vielen Opfern in der Kabine und im Cockpit: Sollte sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Hypothese bewahrheiten, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich in die Felswand gesteuert hat, dann gibts nix mehr zu spekulieren über den Umstand, dass der Copilot nichts anderes begangen als Mord in 149 Fällen. Wäre der Copilot durch irgendeinen Zufall mit dem Leben davongekommen müsste er sich einem Verfahren vor dem Schwurgericht stellen und mit lebenslanger Freiheitsstrafe rechnen, deren Vollstreckung sicher nicht vor Verbüßung von 20 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Die Ähnlichkeit mit 9/11 ist natürlich frappierend und es wird spannend werden, die weiteren Ermittlungen abzuwarten, – wie die Durchsuchung der Wohnung des Copiloten und die Vernehmung seiner Familie, – da es dann womöglich noch sehr interessante neue Details geben wird.
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