Es kann wohl nur Gnade genannt werden, die einen sechzehnjährigen Münchner Schüler am Freitag ereilt hatte, als er sich vor dem Jugendgericht wegen zweimaliger Beamtenbeleidigung zu verantworten und trotz seiner Voreintragungen im Erziehungsregister keinen Arrest erhalten hatte. Der Schüler stand vor Gericht, weil er letztes Jahr ziemlich alkoholisiert in gleich zwei Fällen Polizisten mit einer ganzen Flut von Beleidigungen überschüttet hatte. Wohl vor allem deshalb, weil er so unverblümt und direkt alles zugegeben hatte, hatte er seine gnädige Richterin gefunden, die ihm am Ende des allfälligen Arrestes nur 100 Sozialstunden auferlegte und dabei noch eine vorangegangene Verurteilung einbezog, deren Sozialstunden er noch nicht abgearbeitet hatte.
Mal einen Joint probieren, das war wohl das Motto von drei Jugendlichen, als sie einen Freund fragten, ob der wüsste, wo man mal was kaufen kann. Der Freund, der was wußte, empfahl eine Handynummer und riet dazu, dem Verkäufer per WhatsApp eine Mail zu schicken. Die Sache klappte und der Verkäufer traf sich mit den Dreien in der Stadt, wo er drei Gramm Gras für € 45 übergab. Als der Verkäufer aufflog und wegen Drogenhandels in den Knast ging fand sich bei der Auswertung seines Handys neben vielen anderen Kontakten auch die Mail der drei Jugendlichen. Die Polizei hatte es nun nicht schwer, sich über die Ermittlung der Handynummer den Besitzer des Handys herauszufinden und ihn zur Vernehmung vorzuladen. Glücklicherweise ließ sich der jugendliche Besitzer des Handys nicht einschüchtern, sondern kontaktierte zunächst einmal einen Anwalt (RA Florian Schneider), der ihm natürlich riet, nicht zur Vernehmung zu gehen und keine Angaben zu machen.
Am Donnerstag hat das Schöffengericht am Amtsgericht München eine etwa fünfzigjährige Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hatte die Angeklagten schuldig befunden, in insgesamt 192 Fällen die gesetzlichen Kranken-und Ersatzkassen um insgesamt mehr als € 100.000 betrogen zu haben: Aufgrund einer Anzeige einer unzufriedenen AOK-Patientin waren gegen die Frau Ermittlungen eingeleitet worden mit dem Verdacht, sie habe im Rahmen ihrer monatlichen Abrechnungen gegenüber den Kassen etwa doppelt so viele Besucher bei frisch entbundenen Müttern angegeben, als sie tatsächlich absolviert hatte. Dieser Verdacht erhärtete sich, als die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Hebamme Kalenderaufzeichnungen auffand, die viele Besuche bei Patientinnen als doppelt abgerechnet bewies. Die Polizei wertete die Kalenderaufzeichnungen aus und ermittelte einen Schaden von € 100.000. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage zum Schöffengericht, das mit einer Strafkompetenz von bis zu 4 Jahren ausgestattet ist, denn üblicherweise droht bei einer derart hohen Anzahl von Straftaten mit einem so hohen Gesamtschaden eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Dies liegt daran, dass so viele Einzeltaten als gewerblicher Betrug gewertet werden, die mit einer Mindeststrafe von jeweils 6 Monaten pro einzelner Tat geahndet werden müssen, so das Strafgesetzbuch. Da die nicht vorbestrafte Angeklagte jedoch von Anfang an geständig war und dem Gericht damit eine sehr aufwändige Beweisaufnahme mit der Anhörung von mehr als hundert Zeuginnen ersparte kam sie mit einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zur Bewährung davon, die sie akzeptieren wird. Die weiteren Folgen ihres Betrugs sind jedoch noch weit schlimmer als diese Verurteilung: Sie wird nach aller Erfahrung mit solchen Fällen ihre Zulassung als Hebamme verlieren und damit nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich wird sie in absehbarer Zeit mit den Rückzahlungsforderungen der Kassen in Höhe von etwa € 100.000 konfrontiert werden, was sie vor eine unlösbare Aufgabe stellen wird, da sie diesen enormen Betrag wohl nie wird zurückzahlen können.
Eine junge Mutter aus München staunte vergangene Woche nicht schlecht, als sie ihren Briefkasten öffnete und in einem einfachen Brief Post der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft München I vorfand, die eine Ladung zum sofortigen Strafantritt enthielt: Das Entsetzen war groß, denn gleichzeitig enthielt das Schreiben der Staatsanwaltschaft auch als Begründung für die Ladung, dass die seit Jahtren sorgsam gepflegte Bewährung widerrufen worden sei. Nach dem Schreiben der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft hatte sich die Mutter eines zweijährigen Sohnes binnen einer Woche im Münchner Frauenknast in Stadelheim einzufinden, um eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr abzusitzen. Die letzte Post, die sie in der lange zurückliegenden Strafsache wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten hatte, war aber nur ein Schreiben des bewährungsüberwachenden Amtsgerichts München vor drei Monaten gewesen, in dem ihr mitgeteilt worden war, sie müsse zusätzliche Haarproben durchführen, um ihre Abstinenz von Cannabis nachzuweisen. Von einem Widerruf ihrer Bewährung keine Spur! Der Verteidiger hat nun beim Amtsgericht zunächst nachzuforschen, ob es hier tatsächlich einen Bewährungswiderruf gegeben hat oder nicht, und, wenn ja, wann und an wen der zugestellt worden ist. Sollte es hier wirklich einen Widerruf der Bewährung gegeben haben könnte sich die junge Mutter allerdings immer noch dadurch retten, dasss sie durch ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und in diesem Rahmen dann die sofortige Beschwerde einlegt, die sie mangels Zustellung des (eventuellen) Widerrufsbeschlusses nicht hatte einlegen können. Damit kann sie sich zumindest vorläufig ihren Strafantritt ersparen und das Landgericht einschalten.
Ein Münchner Taxifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vor einiger Zeit eine Erfahrung machen, die viele andere Opfer vor ihm schon gemacht hatten: Von einem anderen Taxifahrer auf offener Straße mit einem Holzstock zusammengeprügelt hatte er sich Anfang des Jahres vor Gericht wiedergefunden, – als Angeklagter und nicht etwa als Zeuge und Geschädigter! Der Täter hatte nach seiner Prügelattacke nicht lange gefackelt und sofort die Polizei gerufen und sich selbst als Geschädigter des eigentlichen Opfers dargestellt. Das Ermittlungsverfahren begann damit zunächst gegen das Opfer. Diese Strategie hat lange Tradition: Der eigentliche Täter erstattet gegen das Opfer Anzeige und vernebelt damit die wahren Verhältnisse. Erst eine lange und erfolgreiche Suche nach Tatzeugen konnte der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen und dem Opfer zu einem Freispruch vor Gericht. Nun ist es dem Geschädigten auch gelungen, die Justiz zu einer Verurteilung des Täters zu bewegen. Hierfür war es wichtig, sich von Anfang an in das Strafverfahren gegen den Täter einzuklinken und der Anklage der Staatsanwaltschaft München I mittels Nebenklage anzuschließen. Durch einen zusätzlich eingereichten Adhäsionsantrag konnte der Täter dazu beweget werden, dem Geschädigten € 5.000 Schmerzensgeld zu zahlen und zusätzlich seine Anwaltskosten zu ersetzen, die dem Opfer infolge der falschen Anschuldigungen des Täters entstanden sind.
Ein schon lange schwelender Nachbarschaftsstreit zwischen den Bewohnern des Ergeschoßflurs eskalierte letzte Woche mal wieder und rief die Polizei auf den Plan: Die Bewohnerin neben dem Hauseingang war zusammen mit ihrem Freund auf ihren Lieblingsfeind, den Bewohner gegenüber, losgegangen und hatte ihn getreten, Ihr Freund war dem im Rückzug befindlichen Nachbarn in dessen Wohnung gefolgt und hatte ihn da zusammen geprügelt. Die sehr polizeierfahrene Nachbarin hatte bei den Beamten sofort die Verletzte gemimt und ihren Freund als Zeugen benannt dafür, dass sie das Opfer war und der Nachbar der Täter. Was sie übersehen hat: Der Nachbar, dem übel mitgespielt worden war, hatte nach vielen schlechten Erfahrungen mit ihr und ihren miesen Tricks die komplette Szene mit seinem Handy gefilmt und damit zum ersten Mal nach langer Zeit und nach vielen Gewalttätigkeiten der Nachbarin den Beweis, wie es wirklich war. Immer wieder hatte sie mit ihrer Opfertour und mit ihrem verrmeintlichen Zeugen Erfolg gehabt Die Auswertung des Handys durch die Kripo wird dieses Mal allerdings endlich mal den Spieß herum drehen und vielleicht den Gewalttätigkeiten der Nachbarin endlich ein Ende bereiten.
Ein knapp dreißigjähriger Schauspieler hatte sich diese Woche in n einer Bußgeldsache vor dem Amtsgericht München zu verantworten: Dem Mann war vorgeworfen worden, mit überhöhten Atemalkoholwerten am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Dem Betroffenen war ein Bußgeldbescheid zugestellt worden, gegen den er Einspruch eingelegt hatte mit der Begründung, er habe gar keinen Alkohol getrunken, sondern den ganzen Abend vor der Kontrolle ein alkoholhaltiges Halsspray konsumiert zu haben, das er wegen seienr Arbeit in einem Club hatte nehmen müssen. Das Verkehrsstrafgericht beauftragte daraufhin einen Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin, der das Medikament und die Atemalkoholwerte des Betroffenen prüfte und zum Ergebnis kam, dass das Halsspray keine Rolle für die Atemalkoholwerte spielte. Damit war dem Betroffenen die Verkehrsordnungswidrigkeit nachgewiesen, der Betroffene nahm seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.
Soeben hat das Amtsgericht Starnberg gegen einen Zweiundzwanzigjährigen aus dem Münchner Umland einen Strafbefehl wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Hintergrund des Ganzen war eine Bestellung des Mannes im letzten Jahr im Internet, wo er bei einem tschechischen Anbieter Feuerwerkskörper bestellt hatte. da dieser Anbieter auf seiner Website versichert hatte, alles sei legal und innerhalb der EU zugelassen hatte er vertraut und bestellt. Die Lieferungen dieses Anbieters nach Deutschland waren aber alle abgefangen worden, daher auch die an den Beschuldigten, der daraufhin unliebsamen Besuch der Polizei bei seinen Eltern bekam, wo er derzeit noch wohnt. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurden dann nicht nur die Bestellungen aus Tschechien gefunden, sondern auch noch einige andere Dinge, für die der Mann nun ebenfalls Ärger mit der Justiz bekam: So fanden die Beamten auch noch zwei Platzpatronen aus dem Besitz der Bundeswehr, einen Gürtel mit einem Schlagring als Gürtelschnalle und ein Butterflymesser, die allesamt verboten sind und deren Besitz bereits strafbar ist. Der Zweiundzwanzigjährige hatte sich um diese Dinge keinen großen Kopf gemacht, er hatte sie entweder in seiner Kindheit von anderen Kindern geschenkt bekommen oder sie gefunden und seitdem irgendwo in seinem Kinderzimmer aufbewahrt, ohne daran zu denken. Hätte sich ja auch keiner darum gekümmert, wäre da nicht die Bestellung in Tschechien gewesen und die darauf folgende Durchsuchung seines Zimmers! Am Ende stellte sich die Sache dann doch als halb so schlimm heraus: Das Amtsgericht verhängte eine moderate Geldstrafe von 40 Tagessätzen, mit denen der Mann als nicht vorbestraft gilt.