Es war zu schön, um wahr zu sein: Einfach im Darknet ein paar Dutzend Geldscheine bestellen, die dann in Münchner Clubs unter die Leute bringen und am Schluß Geld auf der Seite für ein paar Anschaffungen zu haben. So dachte es sich wohl ein 19-Jähriger aus dem Großraum München. Ein Clubbetreiber in der Kultfabrik allerdings checkte einen der 50 € Scheine und rief die Polizei, die den Ausreden des Azubi keinen Glauben schenkte und ihn vorläufig festnahm. Der Azubi packte aus und gestand schließlich. Staatsanwalt beantragte beim Münchner Jugendgericht den Erlaß eines Haftbefehls, den er auch sofort bekam. Denn der Beschuldigte hatte im Internet insgesamt mehr als € 20.000 in € 50 – Scheinen bestellt und versucht, einzeln unter die Leute zu bringen, indem er Döner kaufen ging, Drinks in Clubs bestellte und Taxifahrten bezahlte und viele andere Aktionen dieser Art mehr. Da es keinerlei Entschädigung gibt, wenn man Falschgeld annimmt, sind alle, die auf den Beschuldigten reingefallen waren, Geschädigte, für die es keinerlei Wiedergutmachung gibt. Die Jugendrichterin des Münchner Amtsgerichts hatte trotz des hohen Schadens und trotz des hohen Falschgeldbetrages ein Einsehen mit dem Heranwachsenden (Verteidiger RA Florian Schneider), der gerade in der Abschlußprüfungsphase seiner Ausbildung steckt, und ließ ihn gegen Auflagen frei. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird sich der Beschuldigte trotzdem damit befassen müssen, dass eine Jugendstrafe auf Bewährung nicht einfach zu erreichen sein wird.
Der Abgasskandal, den sich VW nach den aktuellen Medienberichten nicht nur in den Staaten, sondern wohl auch in Deutschland und in der EU geleistet hat, wirft nicht nur viele politische Fragen auf, sondern auch Fragen nach der Strafbarkeit der Handlungsweise der Chefs von VW. Im Moment ist natürlich noch völlig unklar, wie sich der Skandal im Einzelnen abgespielt hat und vor allem, wer in der Führung dafür verantwortlich ist. Fakt dürfte jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse sein, dass Volkswagen an 11 Millionen Kunden in den USA und womöglich auch in Deutschland und in der ganzen EU Fahrzeuge verkauft hat, die die in den jeweiligen Staaten aktuell gültigen Abgaswerte nicht erfüllen und damit die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Staates verletzen. Damit haben die Käufer dieser Fahrzeuge einen ganz erheblichen Vermögensschaden erlitten, der in der Zahlung eines Kaufpreises für ein gar nicht zulassungsfähiges Auto besteht. Denn die Wagen, die die Täuschungssoftware von VW aufgespielt bekommen haben, sind vom ersten Tag an ohne Zulassung durch die Gegend gefahren und deshalb bei Weitem ihren Kaufpreis nicht wert. Die betroffenen Kunden sind deshalb Opfer eines großangelegten gewerblichen Betrugs der Verantwortlichen von VW und können Strafanzeige gegen VW erstatten. Zivilechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt: Hier sollten die Kunden schnellstmöglich ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen und dabei beachten, dass es hierfür Verjährungsfristen gibt. Womöglich haben sie Ansprüche aus arglistiger Täischung: Zwar nicht seitens des Autoverkäufers, – der mit Sicherheit nichts wußte von dem Betrug, – wohl aber seitens des Herstellers ihres Wagens.
Bei der Rückkehr aus seinem Urlaub mit seiner Familie stellte ein etwa 40-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade fest, dass seine Wohnung durchsucht worden ist. Die Polizei hatte alles auf den Kopf gestellt und gleich noch Notebook, Handy und iPad mitgenommen sowie jede Menge Unterlagen. Im Briefkasten fand er eine Nachricht der Beamten vor, die den Bericht über die Durchsuchung und eine Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände enthielt. Ausweislich des Durchsuchungsberichts lautete der Tatvorwurf auf Urkundenfälschung. Der Familienvater ist einer der wohl nicht so ganz wenigen Betroffenen der nun strenger werdenden Überprüfung der vielen Mitglieder (etwa 251.000) des an Mitgliedern zweitstärksten Fußballvereins der Welt, des FC Bayern München: Der Verein gewährt (wie wohl alle Vereine) seinen Mitgliedern vergleichsweise großzügig Zugang zu verbilligten Ticktes zu seinen Spielern und hat damit das Problem, dass diese Mitgliedschaften mißbraucht werden für den Erwerb der sehr gefragten Tickets, die auf dem Markt gut zu verkaufen sind. Wie der Beschuldigte aufgeflogen ist, ist noch nicht ganz klar, er muss sich jetzt jedenfalls dafür vor der Polizei verantworten. Haupttatvorwurf ist natürlich Urkundenfälschung (im Hinblick auf gefälschte Mitgliedsanträge) in einer größeren Zahl von Fällen, auf die pro Einzeltat Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe steht. Ein weiterer Tatvorwurf könnte sich noch ergeben durch den Weiterverkauf der Tickets, da der FC Bayern München in seinen Regularien den Verkauf der über die Mitgliedschaft erworbenen Tickets verbietet und dies zu unterbinden versucht dadurch, dass er auf das Ticket den Inhabernamen aufdruckt, so dass bei einer der stichporbenartigen Einlaßkontrollen vor der Allianz-Arena der auffliegt, der gar nicht der Inhaber des Tickets ist. Da der Erwerber eines solchen Tickets den Kaufpreis umsonst ausgegeben hat läge zusätzlich auch ein Betrug vor, sofern der Erwerber des Tickets tatsächlich getäuscht worden ist (und nicht genau wußte, was er tut, was wohl in den meisten Fällen gegeben sein dürfte).
Der FC Bayern München hat ganz offenkundig in der letzten Zeit verstärkt Maßnahmen ergriffen, um dem Mißbrauch der Vorzüge von Mitgliedschaften beim Bezug von verbilligten Mitglieds-Tickets einen Riegel vorzuschieben, und hat die Staatsanwaltschaft München I eingeschaltet. Anlaß waren wohl Zweifel, ob jedes Mitglied, das der Verein in seinen Listen führt und das dadurch regelmäßig Zugang zu verbilligten Tickets bekommt, auch wirklich existiert, oder ob nicht doch viele Mitgliedsanträge getürkt sind und die Mitglieder bloße Scheinmitglieder sind. Die Mitgliedschaft beim FC Bayern München bringt viele Vorzüge mit sich beim Kampf um die sehr gefragten, teilweise weit überfragten Tickets für die Spiele des Vereins: Vereinsmitglieder haben nicht nur den Vorrang bei der Verteilung der Tickets, sie bekommen sie auch deutlich billiger als beim Erwerb über eine Ticketagentur. Das hat dazu geführt, dass Mitglieder gleich mehrere, teilweise richtig viele Scheinmitgliedschaften anmelden. Das hat in der Vergangenheit deshalb funktioniert, weil vom Verein letztlich nicht in jedem einzelnen Fall überprüft werden kann, wer hinter dem Mitgliedsanträge steht, was bei etwa 251.000 Mitgliedern auch nicht weiter verwundert. Über die Scheinmitgliedschaften erhält der Täter immerhin Zugang zu größeren Mengen an Tickets, die er dann mit großem Gewinn auf dem Markt verkaufen kann. Bei vielen Scheinmitgliedschaften sind das natürlich gleich große Mengen an Tickets, mit denen sich manch einer eine veritable Einkommensquelle verschafft haben mag. Da die Tickets, die über die Mitgliedschaft bezogen werden, nur vom Mitglied selbst (und einem Begleiter) genutzt werden können ist der Verein nun ganz offenbar dazu übergegangen, stärker als bisher Einlaßkontrollen durchzuführen und zu überprüfen, ob der Nutzer des Tickets beim Betreten der Allianz-Arena auch wirklich der ist, der auf dem Ticket als Mitglied verzeichnet steht.
Sorgt regelmäßig für jede Menge Verwirrung, was einem manchmal so zu unerwarteter Zeit an der Wohnungstüre begegnet: Eine Angestellte aus Mitteldeutschland, die vor zwei Jahren wegen eines neuen Jobs nach München gezogen war, staunte nicht schlecht, als sie beim Öffnen des Briefkastens feststellte, dass sie soeben den Gerichtsvollzieher verpaßt hatte, der einen Haftbefehl für sie dabei hatte. Eine Nachricht des Gerichtsvollziehers teilte ihr dies mit. Erst ein Besuch bei ihrem Anwalt (RA Florian Schneider) lüftete das Geheimnis: Sie hatte viele Monate ihre Post nicht geöffnet, weil der neue Job sie zu hundert Prozent in Anspruch genommen hatte und sie nur kurz zum Schlafen nach Hause gekommen war. Eine Recherche unter ihren ungeöffneten Briefen zu Hause förderte dann jede Menge Schreiben zu Tage, in denen sich der für sie zuständige Gerichtsvollzieher bei ihr gemeldet hatte mit einer uralten Forderung aus der Zeit vor ihrem Umzug, die sie längst vergessen hatte und um die sie sich deshalb auch nicht gekümmert hatte. Die unangenehme Folge dieses Vergessens war nun nicht nur, dass die Forderung schon vor langer Zeit rechtskräftig geworden ist, – so dass nun nix mehr dagegen zu machen ist, – sondern auch, dass sie per Gerichtsvollzieher nebst hohen Kosten für die Zwangsvollstreckung nun sogar per Haftbefehl beigetrieben wird. Denn ein Gläubiger kann, wenn er über eine rechtskräftige und titulierte Forderung verfügt, gegen seinen Schuldner sogar einen Haftbefehl beantragen, wenn der Schuldner sich nicht meldet und die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert. In dieser Situation hilft dann nur noch schnellstes Zahlen der Forderung, wenn man vermeiden will, vom Gerichtsvollzieher und seinen Polizeibeamten verhaftet zu werden ud zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen zu werden.
Das Amtsgericht Miesbach hat soeben gegen einen Lkw-Fahrer einen Strafbefehl erlassen, dem es vorwirft, er habe im Juni diesen Jahres beim Abladen von Ware vor der Hauptschule Holzkirchen eine 15-jährige Schülerin vorsätzlich verletzt. Nach der Erinnerung des Lkw-Fahrers hatte er vor der Hauptschule Baustoffe ausgeladen, als es hinter ihm hupte. Ein Bus, der die Schüler abholte, kam an seiner offenen Laderampe nicht vorbei. Der Angeklagte konnte jedoch nicht gleich wegfahren, da er zuerst seine Ladung sichern mußte. Einer Schülerin, die auf den Bus wartete, ging das jedoch nicht schnell genug und sie versuchte sich an dem Knopf, mit dem man die Ladeklappe betätigt, um die Rampe herunter zu lassen, damit der Bus vorbei kommt.
Da es dem Lkw-Fahrer nicht recht war, wenn Kinder die Ladeklappe betätigen, sprang er herunter und zog die Fünfzehnjährige am Arm vom Lkw weg, ohne sie dabei zu verletzen. Ohne dass klar war, warum, schrie das Mädchen auf und ließ sich theatralisch auf den Boden fallen. Der Lkw-Fahrer stieg wieder auf seine Ladefläche und sicherte weiter seine Ladung, um wegfahren und dem Bus Platz machen zu können. Für den Lkw-Fahrer unverständlicherweise wurde die Polizei gerufen und er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.
Das Mädchen hatte bei der Polizei behauptet, der Angeklagte habe sie nicht nur am Arm vom Lkw weggezogen, sondern sie dann regelrecht gegen den Lkw geschleudert und damit am Gesicht verletzt, dann habe er sie auf den Boden geschmissen. Das Amtsgericht glaubte dem Mädchen und erließ gegen den Lkw-Fahrer einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von € 3.500, gegen den nun Einspruch eingelegt worden ist. Das Amtsgericht Miesbach muss sich nun in einer Hauptverhandlung ein Bild von dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) und dem Mädchen machen und dann entscheiden, ob der Vorwurf aufrechterhalten wird.
Ein Münchner Handwerker traute seinen Augen kaum, als er letzten Sonntagabend nach Hause kam. Seine Ehefrau sitzt auf dem Schoß eines Unbekannten, die fünfjährige Tochter steht etwas ratlos daneben. Der Vierzigjährige realisiert, was hier los ist. Ganz klassisch: Seine Frau hat einen Lover und er hat die Beiden gerade überrascht. Als ihm das klar wird schießt ihm der Blutdruck nach oben und er versucht, den Lover seiner Frau aus der Wohnung zu schmeißen. Der läßt sich jedoch nicht so einfach zum Gehen überreden, es wird handgreiflich und eine Schubserei geht los. Die Frau springt ihrem Lover zur Seite und der Ehemann gerät ins Hintertreffen. Sein Glückstag ist jedoch noch nicht vorbei: Das Ende vom Lied ist nämlich, dass schließlich die Polizei kommt, die nicht etwa den Lover, sondern den Ehemann aus der Wohnung schmeißt und ihm gleichzeitig ein dreizehntägiges Kontaktverbot zu seiner Frau und zu deren Lover und auch noch ein Betretensverbot für seine eigene Wohnung erteilt. Außerdem leiten die Beamten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein, da ihn seine Frau und ihr Lover angezeigt hatten. Der Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun nicht nur schnell seine Glückssträhne verarbeiten und seine Frau abschreiben, sondern vor allem unter Zuhilfenahme der Justiz seine Wohnung zurückerhalten und gegen das Bündnis aus falscher Verdächtigung und Falschaussage seiner Frau und deren Lover vorgehen und sich außerdem erfolgreich dem Tatvorwurf der Körperverletzung stellen.