Ein zwanzigjähriger Heranwachsender mußte am Mittwoch im Rahmen seines Haftprüfungsverfahrens vor dem Amtsgericht München die Erfahrung machen, dass auch eine Ausbildungsstelle und geregelte familiäre Verhältnisse mit fester Freundin, die ein Kind erwartet, nicht vor dem Vollzug von Untersuchungshaft bewahren können. Der Beschuldige (Verteidiger RA Florian Schneider) steht allerdings auf dem denkbar schwierigsten Posten mit seinem Wunsch nach Außervollzugsetzung: Er war kurz nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt, – in der er eine dreijährige Jugendstrafe verbüßt hatte wegen Einbruchsdiebstahls, – auf frischer Tat bei einem neuen Einbruch erwischt worden. Da er sich damit erneut und einschlägig strafbar gemacht hat und in einer weiteren Hauptverhandlung absehbarerweise wohl wieder nur eine Haftstrafe zu erwarten hat konnte er bei der Jugendrichterin auf keinerlei Gnade hoffen. Er wird daher zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft bleiben müssen.
Die Berufungskammer des Landgerichts München II hat am Dienstag einen früheren Angestellten eines Edeka-Marktes aus dem Umland zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil eines Amtsgerichts aus dem Münchner Umland aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem knapp Vierzigjährigen war seinerzeit von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, während seiner Zeit als Angestellter eines Edeka-Marktes die Kasse der Postfiliale in dem Markt um mehr als dreißigtausend Euro erleichtert zu haben, indem er diese Summe in kleinen Beträgen entnommen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn daraufhin letztes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II im Herbst diesen Jahres hatte der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) sich dann zu einem Geständnis durchgerungen und daraufhin eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung erreicht.
Das Amtsgericht München hat letzten Montag einen etwa fünfundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln freigesprochen. Dem Angestellten war vorgeworfen worden, etwa 40 Gramm Marihuana in besonders guter Qualität besessen zu haben. Aufgekommen war der Vorwurf gegen den Münchner auf sehr absonderliche Weise, die typisch ist für die Btm-Szene: der Angeklagte hatte die Geschichte ins Rollen gebracht, als er einen entfernten Bekannten seines Mitbewohners dabei ertappt hatte, dass er die Abwesenheit der Bewohner ausgenutzt hatte und hier eingebrochen war, weil er wußte, dass hier die Reisekasse des Angeklagten lagerte, der am nächsten Tag in Urlaub fahren wollte. Das Geld konnte er gut gebrauchen, da er täglich kiffte und für diesen hohen Konsum zu wenig verdiente. Als der Angestellte den Einbrecher kurz nach dem Einbruch ertappte bot er ihm noch an, ihm freiwillig das Geld zurück zu geben und dafür auf eine Anzeige zu verzichten. Der Bekannte stritt jedoch alles ab, obwohl die Sache offensichtlich war und der Einbrecher sogar auf einer Videokamera festgehalten worden war. Als die Polizei zu dem Einbrecher nach Hause kam und dessen Wohnung durchsuchte fand sich jedoch kein Geld, sondern nur ein kleiner Haufen Gras. Da der Einbrecher schon angekündigt hatte, sich rächen zu wollen, wenn der Angestellte ihn anzeigen würde, tat er dies nun und behauptete bei der Polizei, gar kein Geld in der Wohnung geklaut zu haben, sondern nur 40 Gramm Gras, die er auf dem Wohnzimmertisch gefunden habe. Da er den Einbruch damitzugegeben hatte wurde er zwar verurteilt, aber der Angestellte bekam nun auch eine Anklage wegen Btm-Besitzes. In der Hauptverhandlung von Montag war der Einbrecher als Zeuge genauso geladen wie sein Freund, der ihm bei dem Einbruch geholfen hatte. Die Beiden machten allerdings als Zeugen einen so schlechten Eindruck, dass der Strafrichter den Münchner freisprach.
Die etwa vierzigjährige Angestellte aus der Modebranche dachte schon, alles sei überstanden, als sie vor dem Münchner Arbeitsgericht ihren Rechtsstreit wegen zu wenig gezahltem Gehalt verloren hatte und sie das äußerst unerfreuliche Arbeitsverhältnis in einer Münchner Boutique innerlich bereits ausgebucht hatte. Da erreichte sie eine Einladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung: ihr Arbeitgeber konnte die Sache trotz seines Siegs vor dem Arbeitsgericht nicht gut sein lassen und hatte sie im Wege des Nachtretens wegen Unterschlagung von Kleidung aus dem Geschäft angezeigt. Ihr Ärger mit dem schlecht zahlenden und betrügerisch auftretenden Arbeitgeber geht also in die nächste Runde und die Angestellte kann sich nun auch noch mit einer falschen Anschuldigung auseinandersetzen. Sie hat jedoch gleich den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung richtig gemacht und ist zuerst zu einem Strafverteidiger (RA Florian Schneider) und nicht zur Polizei zu Vernehmung. Es kann nun zuerst die Ermittlungsakte eingesehen werden und erst dann vor dem Hintergrund der Aktenkenntnis eine Verteidigungsschrift an den Staatsanwalt geschickt werden, in der die Dinge gerade gerückt werden können und eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht wird. Gerade in diesem Fall wäre aus der Sicht der Beschuldigten natürlich der Gedanke nahe gelegen, sich sofort bei der Polizei zu melden und in ihrem verständlichen Ärger über das Nachtarocken des Arbeitgebers mit einer Aussage den falschen Vorwurf gerade zu rücken zu versuchen. Klüger ist es aber, sich in seinem Ärger nicht zu einer schnellen Aussage bei der Polizei ohne anwaltliche Begleitung hinreißen zu lassen, sondern zunächst die Aussage zu verweigern und sich erst nach Einsichtnahmemöglichkeit in die Strafakte über seinen Verteidiger zu äußern!
Das Amtsgericht Kitzingen hat am Mittwoch ein deutliches Zeichen gesetzt: Ein etwa Dreißigjähriger aus Iphofen holte sich seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten (natürlich ohne Bewährung) wegen Volksverhetzung im Internet ab. Die Begründung für dass Urteil lautete, dass der Angeklagte über Facebook Hetze gegen Flüchtlinge unter Verwendung von nahezu unerträglichem Vokabular aus der Naziszene verbreitet hatte. Da er in seinen Sprüche unter Anderem bedauerte, dass die KZ’s nicht mehr in Betrieb seien, um Flüchtlinge vergasen zu können und damit ein kaum mehr erträgliches Niveau erreicht haben zog das Amtsgericht Kitzingen die dunkelrote Karte und verhängte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die für das Urteil einschlägige Vorschrift des 130 Strafgesetzbuch sieht eine Mindeststrafe von 3 Monaten und eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Insoweit liegt das Schöffengericht durchaus im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Ein etwa 50-jähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem Oberland wusste sich wohl nicht mehr anders zu helfen, als er merkte, dass er seine Ehefrau wohl endgültig an einen Anderen verloren hatte, so dass er schließlich aus lauter Eifersucht darauf verfiel, sich aus dem Internet eine Spyware zu verschaffen und auf dem Handy seiner Ehefrau zu installieren. Sie hatte ein neues Handy gebraucht und er hatte die Gelegenheit genutzt, ihr eine Freude zu machen, und schenkte ihr eines. Bevor er ihr es jedoch überreichte kaufte er im Internet eine Software, für die damit geworben wurde, dass man sie auf ein Handy downloaden kann und dann übers Internet die ganzen Telefonate und Mails abgreifen kann, die mit dem Handy geführt werden (Spyware). Nachdem er die illegale Software installiert und das Handy der Ehefrau geschenkt hatte bemerkte seine Frau auf seinem Rechner die offene Website des Spyware-Anbieters und entdeckte damit die Straftat des Ehemannes. Der Mann hat sich damit nach den Vorschriften der 202a und 202b des Strafgesetzbuches strafbar gemacht und kann im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Als vergangenen August in der Kultfrabrik 5 junge Männer vor ihn hintraten, sich als Polizeibeamte ausgaben und ihn aufforderten, sich durchsuchen zu lassen, dachte sich der 24-jährige Senegalese nichts Besonderes und ließ es geschehen. Auch als sein Handy, sein Bargeld und sein Ausweis mit dem Aufenthaltsvermerk plötzlich vor ihm auf den Boden lagen, fiel ihm noch nix auf. Als aber plötzlich einer der 5 vermeintlichen Polizisten mit seinen ganzen Sachen stiften ging und plötzlich auch die anderen vier Land gewinnen wollten schwante ihm Übles und er hielt gerade noch einen der Vieren fest und rief die Polizei. Die schaute sofort nach dem Quintett und sah sie sich näher an. Natürlich war keiner der Fünfen ein echter Polizist, allerdings waren auch die ganzen Wertsachen des Senegalesen verschwunden. Keiner der Fünfen hatte etwas von den Habseligkeiten des 24-Jährigen dabei. Dafür fand sich bei einem aus dem Quintett tatsächlich ein Ausweis, den der Geschädigte als den wiedererkannte, der ihm vorgezeigt worden war. Alle wurden vernommen und entlassen. Der Schaden ist nicht unerheblich, denn der Geschädigte hatte sowohl sein altes Handy als auch sein neues und teures Smartphone ausgehändigt sowie sein Bargeld und seinen Ausweis mit dem wichtigen Aufenthaltsvermerk. Es folgten Vernehmungen der Verdächtigen und des Opfers und Versuche des Kriminalkommissariats, Licht ins Dunkel zu bringen und vor allem herauszufinden, wer der Haupttäter war, der den sogenannten Polizei-Ausweis hergezeigt hatte. Denn zwei aus der Gruppe, ein Brüderpaar aus München mit pakistanischen Wurzeln, wurden verdächtigt, dass sie die Haupttäter waren und das Wort geführt hatten. Allerdings zeigte sich, dass der, der als Erster mit den Sachen des Opfers weggegangen war, auch der war, der den Ausweis hergezeigt und das Wort geführt hatte. Er hatte wohl das Diebesgut unmittelbar nach der Flucht so gut versteckt, dass es seitdem buchstäblich unauffindbar ist. Selbst Hausdurchsuchungen bei dem Brüderpaar brachte nix von den Sachen ans Tageslicht. Da das Opfer allerdings alle 5 Verdächtige zweifelsfrei als Täter identifiziert hatte war nun Anklage zum Amtsgericht München erhoben worden. Der Bruder des Haupttäters, ein 21-Jähriger, (Verteidiger RA Florian Schneider) steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Da er bereits verheiratet ist und zwei Kinder hat würde ihn eine Verurteilung besonders hart treffen. Denn in diesem Falle müßte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, denn seine letzte Verurteilung vor dem Jugendgericht liegt erst kurz zurück und er hatte aus dieser Verurteilung eine Weisungsbetreuung davongetragen. Für alle Angeschuldigten liegt das Risiko einer Verurteilung naturgemäß in den ausländerrechtlichen Folgen, denn ein Ausländer kann seine Aufenthaltserlaubnis auch wieder verlieren, wenn er sich eine hohe Freiheitsstrafe einfängt.
Letzten Sonntagmorgen hat ein Jugendrichter des Amtsgerichts München gegen einen 20-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen und den Münchner in Untersuchungshaft in Stadelheim geschickt. Der Azubi war in der späten Nacht von Freitag auf Samstag mit einem Mittäter dabei erwischt worden, wie er in eine Metzgerei in München eingebrochen war und nach Stehlenswertem abgesucht hatte. Nach der Aussage des Hauseigentümers hatte dieser gegen 3 Uhr morgens am vergangenen Samstag Geräusche aus der Metzgerei gehört, die unmöglich von einem in der Metzgerei Beschäftigten stammen konnten, da es dafür einfach zu früh war. Er rief daher sofort die Polizei. Der kam nach Angaben der Beamten der beschuldigte Azubi entgegen, als sie gerade das Haus betreten wollte. Der mutmaßliche Mittäter wurde nach kurzer Flucht festgenommen. Für die beiden Jungs könnte sich diese Sache äußerst verhängnisvoll auswirken: Beide waren erst vor Kurzem aus der Jugendstrafanstalt nach Verbüßung von zwei Dritteln einer dreijährigen Jugendstrafe wegen anderer Einbruchsdiebstähle entlassen worden. Sie waren deshalb beide gerade erst auf freien Fuß gesetzt worden und befinden sich innerhalb offener Bewährung. Obwohl der Azubi durchaus in geordneten Verhältnissen lebt und gerade eine Ausbildung absolviert hatte der Ermittlungsrichter vergangenen Sonntag kein Einsehen und setzte den Haftbefehl in Vollzug, zumal der Azubi jede Beteiligung an dem Einbruch bestritt. Der Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun auf seinen Haftprüfungstermin hoffen, um seine Ausbildungsstelle nicht zu gefährden. Im Falle einer Verurteilung blüht ihm nicht nur der Widerruf seiner Reststrafaussetzungddr Bewährung seiner letzten Verurteilung wegen Wohnungseinbruchs, sondern auch eine neue lange Jugendstrafe, wo er ebenfalls nicht mehr auf eine Bewährung hoffen kann.
Der ganze Ärger war eigentlich schon absehbar, als ein LKW-Fahrer im Sommer vor einer Schule im Umland von München seinen Lastwagen irgendwie abstellen mußte, um die von der Schule bestellten Hygienieartikel liefern zu können. Der erste Schulbus kam noch hinter seiner abgesenkten Ladeklappe vorbei, der nächste blieb hängen und hupte, weil er seine Schüler mittags nach Schulschluß einladen wollte, die nach Hause wollten. Als der LKW-Fahrer signalisierte, er müsse erst noch seine Restladung sichern, bevor er wegfahren könne, dauerte das einer 15-Jährigen zu lange und sie machte sich an seiner Hebebühne zu schaffen, und begann einfach, die Hebel für die Hebebühne zu betätigen und die Klappe zu schließen. Grund war letztlich, dass sie schneller in ihren Bus kommen und nicht mehr warten wollte. Was sie dabei vergaß: der LKW-Fahrer war noch auf seiner Ladefläche und hatte keine Möglichkeit, von innen seine Ladeklappe wieder abzusenken, wenn die mal geschlossen war. Es blieb ihm also nix anderes übrig, als ganz schnell die Sicherung seiner Ladung sein zu lassen und zu versuchen, von seinem Lkw noch schnell herunter zu kommen, wenn er nicht eingesperrt werden wollte. Obwohl das Mädchen sah, dass er aus der sich schließenden Ladeklappe noch herauskommen wollte, ließ sie nicht locker und betätigte weiter die Hebel für die Ladeklappe. Der Lkw-Fahrer kam gerade noch so raus und packte das Mädchen am Arm und zog sie von den Hebeln weg, nachdem sie seinen Aufforderungen, endlich die Finger von seinem Lkw zu lassen, immer noch nicht nachkommen wollte. Als sie merkte, dass sie gegen den viel kräftigeren Mann nicht ankam fing sie plötzlich an zu schreien und warf sich auf den Boden. Passiert war eigentlich gar nichts, aber ab diesem Moment war der LKW-Fahrer der Böse: die Polizei kam und belehrte ihn als Beschuldigten, es folgte ein Strafverfahren gegen ihn und ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einer hohen Geldstrafe von € 3.500. Der LKW-Fahrer nahm sich einen Anwalt (Verteidiger RA Florian Schneider) und ließ Einspruch einlegen. In der Hauptverhandlung am Amtsgericht am Mittwoch zeigte sich dann, dass es mit der Körperverletzung durch den Angeklagten nicht so sehr weit her sein konnte und das Verfahren wurde gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt, da es sich der LKW-Fahrer nicht mehr leisten konnte, weitere Hauptverhandlungstage zu riskieren und noch mehr Anwaltskosten zu haben, da weitere Zeugen gebraucht wurden, um seine Angaben zu bestätigen. Also akzeptierte er die Einstellung, die ihn nicht belastete und keine Eintragung zur Folge hatte.
Das Amtsgericht München hat am Dienstag gegen einen etwa 25-jährigen ehemailgen Banker eine Bewährungsstrafe verhängt. Dem Münchner mit ausländischer Herkunft (Verteidiger RA Florian Schneider) war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, Anfang diesen Jahres im Rahmen seiner Banktätigkeit die Kreditkarte seiner Lebensgefährtin dazu mißbraucht zu haben, sich mit Geldmitteln für Börsenspekulationen versorgt zu haben. Der schon vorher hoch verschuldete Bankangestellte hatte den Verfügungsrahmen der Kreditkarte seiner Lebensgefährtin immer weiter nach oben gesetzt, um an immer mehr Finanzmittel zu kommen, die er benötigte, um seine früheren Kreditverpflichtungen bedienen zu können, für die sein Gehalt nicht mehr ausreichte. Allerdings überwies er sich die Gelder nicht einfach auf sein Konto, sondern zockte an der Börse, da er hoffte, damit irgendwann Gewinne zu machen, mit denen er seine Schulden würde tilgen können. Tatsächlich jedoch verlor er all das Geld nur, das er gesetzt hatte, und mußte die Limits auf der Kreditkarte seiner Freundin immer höher setzen, um ausreichend Liquidität zu haben. Der Streß war ihm jedoch auf die Dauer zu hoch und im Januar diesen Jahres beendete er von sich aus das Gepokere und offenbarte sich seinem Arbeitgeber. Da er selbst für die Entdeckung seiner Straftaten gesorgt hatte und von Anfang an geständig war kam er am Dienstag mit eineinhalb Jahren auf Bewährung davon. Damit ist für ihn jedoch nur die erste Runde geschafft, denn nun muß er sich um insgesamt über € 100.000 Schulden kümmern, obwohl er in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann.