Die Staatsanwaltschaft hat soeben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit gegen einen 38-Jährigen aus dem Oberland (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt. Der Mann bezog seit einiger Zeit Unterstützung nach ALG II, nachdem er zunächst arbeitslos geworden war und dann mit seiner Selbständigkeit gescheitert war. Als er während des Bezugs von ALG II wieder erste Schritte in eine neue Selbständigkeit versuchte wurde von der Bundesagentur für Arbeit sofort vermutet, er beziehe Einkünfte, die er nicht unverzüglich an die Arbeitsagentur gemeldet habe, und erstattete Anzeige wegen Sozialbetrugs. Als eine Durchsuchung seiner Wohnung keinerlei Belege für verschleierte Einnahmen erbrachte und seitens der Verteidigung nachgewiesen werden konnte, dass er keinerlei Einkünfte bezogen hatte, wurde das Ermittlungsverfahren nach 170.II der Strafprozeßordnung eingestellt.
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