Soeben hat die Staatsanwaltschaft München I gegen einen 22-Jährigen Anklage erhoben wegen des Vorwurfs des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz. Dem Münchner wird vorgeworfen, vor etwa 3 Jahren aus dem Internet große Mengen Steroide bestellt zu haben. Die Polizei stieß auf ihn, als sie einen Versandhandel in Norddeutschland hoch nahm und dabei die Kundendatei auswertete. Dabei war er nicht als Kunde, wohl aber als Lieferadresse ausgewiesen. Der Erwerb von Steroiden ist bekanntermaßen verboten, sofern man die Steroide nicht über seinen Arzt und auf Rezept bezieht, die Strafen sind empfindlich. Bei dem Münchner wird seitens der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass er die Medikamente dazu verwendet hat, seinen Muskelaufbau als Bodybuilder zu steigern. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm vor einiger Zeit fand man aber nur legale Muskelaufbaupräparate, Steroide hat man damals bei ihm nicht gefunden. Da der Angeschuldigte vor drei Jahren beim Erwerb der Steroide erst 19 war wird er in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Münchner Jugendgericht als Jugendlicher behandelt werden, damit gilt für ihn der recht unangenehme Strafrahmen für Erwachsene nicht.
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