Ein Münchner Jugendstaatsanwalt hat soeben einem 15-jährigen Hauptschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) eine Anklage wegen des Vorwurfes der Störung des öffentlichen Friedens geschickt. Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Teenager vor Kurzem an seiner Schule laut und unüberhörbar für die anderen Schüler während eines Handytelefonats geäußert, er wolle am Liebsten die Schule in die Luft sprengen. Hintergrund war, dass er sich über irgendetwas geärgert hatte. Die Mitschüler rannten sofort zu einem Lehrer, der verständigte die Polizei, die ermittelte den Schüler und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber seinem Direktor erklärte der Schüler zwar, er habe da nicht ernst gemeint, sondern nur einen Spruch losgelassen, allerdings glaubten die ihm nicht. Neben einem Schulausschluß für eine Woche muß er sich nun auch noch einer Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter stellen und zumindest mit einem Arrest sowie Sozialstunden rechnen, da nach Auffassung der Justiz mit solchen Folgen bei einer solch gravierenden Drohung in Zeiten wie diesen einfach rechnen muß.
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