Ein Münchner Jugendstaatsanwalt hat soeben einem 15-jährigen Hauptschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) eine Anklage wegen des Vorwurfes der Störung des öffentlichen Friedens geschickt. Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Teenager vor Kurzem an seiner Schule laut und unüberhörbar für die anderen Schüler während eines Handytelefonats geäußert, er wolle am Liebsten die Schule in die Luft sprengen. Hintergrund war, dass er sich über irgendetwas geärgert hatte. Die Mitschüler rannten sofort zu einem Lehrer, der verständigte die Polizei, die ermittelte den Schüler und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber seinem Direktor erklärte der Schüler zwar, er habe da nicht ernst gemeint, sondern nur einen Spruch losgelassen, allerdings glaubten die ihm nicht. Neben einem Schulausschluß für eine Woche muß er sich nun auch noch einer Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter stellen und zumindest mit einem Arrest sowie Sozialstunden rechnen, da nach Auffassung der Justiz mit solchen Folgen bei einer solch gravierenden Drohung in Zeiten wie diesen einfach rechnen muß.
Es lag wohl einfach zu verführerisch auf der Ablage vor dem Geldautomaten, das kleine Geldbündel mit 85 Euro: Die Rentnerin, die hinter einem Mann im SB-Bereich einer Bank im Münchener Umland gewartet hatte und es gefunden hatte, steckte es ohne eine Sekunde zu zögern in die Tasche, als der Mann vor ihr gegangen war und sein Geld aus Unachtsamkeit hatte liegen lassen. Als der Mann draußen vor der Türe bemerkte, dass er sein Geld nicht mitgenommen hatte, und zurückkehrte und die Frau fragte, wo sein Geld sei, antwortete sie, sie wisse nix von einem Geld. Das war vor fast zwei Jahren. Nun hat die Polizei es durch Auswertung aller Abhebungen zum fraglichen Zeitpunkt und nach Auswertung der Videoaufzeichnungen im SB-Bereich geschafft, die Frau ausfindig zu machen, die nach dem Mann an den Geldautomaten herangetreten war: Da die selbst auch Geld abgehoben hatte konnte sie anhand ihres Kontos mühelos ausfindig gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft München hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fundunterschlagung gegen sie eingeleitet, die ältere Dame von etwa 70 (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun nicht nur die € 85 zurückgeben, sondern auch mit einer Geldstrafe rechnen: Nach dem Gesetz ist man dazu verpflichtet, einen Fund unverzüglich abzuliefern, also im vorliegenden Fall entweder am Bankschalter abzugeben, oder, falls die Bank bereits geschlossen haben sollte, zur Polizei zu bringen. Der Tatvorwurf gegen die Beschuldigte ergibt sich genau daraus, dass sie das Geld eingesteckt, und, obwohl sie fast 2 Jahre lang Zeit gehabt hätte dazu, nicht bei der Bank abgegeben hatte, obwohl sie da selbst auch Kundin ist.
Er hatte sich das so schön vorgestellt: Eine Aussprache mit der Ex, um ein dickes finanzielles Problem aus Zeiten der inzwischen beendeten Beziehung zu lösen, und man hätte sich jede Menge Kosten für Anwälte und Ärger vor Gericht sparen können, – so dachte sich das jedenfalls ein knapp sechzigjähriger Doktor aus München. Also setzte er sich am Freitagabend kurzerhand in das Auto der Ex, als er es zufällig am Straßenrand geparkt sah, – den Schlüssel hatte er noch aus Beziehungszeiten, – und wartete auf seine frühere Freundin. Als die kam war nix mit Aussprache, sondern viel Geschrei, und Minuten später klickten schon die Handschellen der Polizei. Die Berichte, was genau passiert war, gehen weit auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe seine Ex einfach nur im Auto wartend angesprochen, als sie zurück kam, die Frau behauptete, er habe mitnichten nur mit ihr reden wollen, sondern sie gleich mit einem Messer bedroht, um sie dazu zu bringen, das Geld zurückzugeben, das sie ihm seiner Meinung nach noch schuldet. Sein Problem: Bei der Nachschau in der Umgebung des Tatortes sollen sich in einem Sack angeblich nicht nur mengenweise Kabelbinder, große Müllsäcke, Seile und ähnliches gefunden haben, sondern tatsächlich auch zwei große Tauchermesser. Diesen Sack soll der Beschuldigte kurz nach dem Vorfall in einem Gebüsch weggeworfen haben, als er vom Tatort geflohen sein soll. Für den Jour-Staatsanwalt am Wochenende im Polizeipräsidium war gleich alles klar: Seiner Meinung nach hatte der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) seiner Ex im Auto deshalb aufgelauert, weil er sie entführen und dann erpressen wollte, um endlich an sein Geld zu gelangen. Entsprechend endete die Geschichte am Samstagabend mit einem Haftbefehl der Jour-Richterin und Untersuchungshaft in Stadelheim.
Nachdem er seine zwanzig Jahre ältere Freundin (Anwalt RA Florian Schneider) zum soundsovielten Male Grün und Blau geschlagen und sogar gewürgt hatte muß ein 27-Jähriger jetzt endgültig in Haft: Hatte er sich vor zwei Wochen erneut herausreden können und den Haftrichter milde stimmen können so war es nun Zuviel. Die Polizei hat hihn- und stichfeste Beweise, dass er sich nicht nur wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat, sondern zusätzlich auch noch wegen Geldfälscherei. Da auch eine Bewährung offen ist kann sich der schlägernde Ex nun auf einige Zeit zunächst in Untersuchungshaft und dann in Strafhaft einrichten. Die Geschädigte kann da nur aufatmen: Da er seine Drohungen, er werde sie umbringen, wenn sie ihn anzeige, unzweifelhaft wahrmachen wird, wenn er dazu die Möglichkeit hat, hat sie nun endlich ihre Ruhe von ihm. Auf eine weitere Belastungsprobe kann sie sich immerhin schon mal einstellen: Da alles dafür spricht, dass der Ex angeklagt und vor Gericht gestellt werden wird muß sie in seiner Gegenwart ihre Aussagen bei der Polizei wiederholen, da sie die entscheidende Zeugin gegen den Täter ist und gar kein Aussageverweigerungsrecht hätte.
Der Münchener Student hat sich nicht schlecht gewundert, als er plötzlich frühmorgens die Polizei vor der Türe hatte: Ausweislich des Beschlusses des Amtsgerichts München, der ihm sofort unter die Nase gehalten wurde, war seine Wohnung unverzüglich nach Beweisen für den Erwerb und das Inverkehrbringen von falschen Fünfzig-Euro-Scheinen zu durchsuchen. Die Wohnung wurde auf den Kopf gestellt und komplett durchsucht, gefunden wurde vor allem Elektronik wie Handy und Laptop, die die Polizei sofort einpackte und sicherstellte, da sich hierauf die Beweise für Bestellungen im Darknet finden lassen sollten: Der 26-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte, – so der Vorwurf der Kripo, – im Darknet einen falschen Fünfziger bestellt und versucht, ihn in einem Laden auszugeben. Die Kassiererin hatte es jedoch gemerkt und die Polizei gerufen. Nun muß er sich einem Strafverfahren wegen Geldfälscherei stellen und in einem Gerichtsverfahren mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr rechnen, die allerdings wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Frage die Bewährung dürfte aber nicht seine größte Sorge sein: Er steht gerade kurz vor seinem Studienabschluß als Lehramtsanwärter und kann für seinen Berufsstart keine so hohe Freiheitsstrafe brauchen, da ihm sonst ein Berufseinstieg verwehrt bleibt.
Das Ende eines Abends im Swingerclub in München war sicher anders geplant. Eine Frau von etwa Mitte Dreißig, die für einen Escort-Service arbeitet, war gegen ein vorher fest vereinbartes Pauschalhonorar mit einem Kunden in einen Swingerclub gegangen, die Bezahlung sollte am Schluß stattfinden. Gegen Ende des Abends soll der Kunde noch einige Extras gefordert haben, die nach Auffassung der Escort-Frau allerdings auch ein Extra-Honorar gekostet hätten, das der Kunde aber nicht bezahlen wollte. Als keine Übereinkunft erzielt werden konnte soll die Frau abgelehnt haben und die ursprünglich vereinbarte Summe eingefordert haben. Der Kunde soll nun versucht haben, sich durch schnelle Flucht aus dem Swingerclub seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Geendet haben soll diese nach der Erinnerung von Beteiligten durch das Eingreifen des Ehemannes der Prostituierten, der zu Hilfe gerufen worden ist. Als auch die Aufforderung des Ehemannes nix gefruchtet hatte und der Kunde immer noch nicht zahlen wollte soll die Geschichte ziemlich handgreiflich geworden sein. Aus der Diskussion wurde nach allem Anschein eine handfeste Prügelei, für die der Ehemann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Urheber und Verantwortlicher anzusehen ist, obwohl der Kunde sich augenscheinlich nicht lange bitten ließ und ganz entscheidend beteiligt gewesen war. Egal, der Ehemann (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt nun eine Anklage zum Strafrichter und muß sich demnächst vor dem Amtsgericht München verantworten. Das Honorar wurde übrigens dann doch noch gezahlt, – von der Mutter des Kunden, die nix auf ihren guten Ruf kommen lassen wollte und deshalb von der Zahlungsverweigerung des Sohnemanns gar nix hielt.
Ein etwa sechzigjähriger Mann aus dem Oberland mußte sich am Dienstag mit einer äußerst unangenehmen Frage befassen: Er hatte eine Vorladung zu einem Vernehmungstermin als Beschuldigter erhalten und stand nun vor der Entscheidung, ob er sich dieser Vernehmung durch die Polizei stellen soll oder nur die Pflichtangaben zur Person machen soll, zum Tatvorwurf aber nichts sagen, sondern statt dessen einen Verteidiger aufsuchen. Er entschied sich dazu, den Vernehmungstermin zwar wahrzunehmen, aber zur Sache nichts zu sagen, denn der Tatvorwurf ist gravierend: Er soll ein Bankvollmachtsformular gefälscht haben, um so an das Geld auf dem Sparbuch seiner Ex-Freundin zu kommen und dann eine erhebliche Summe abgehoben haben. Er hätte eine ganze Menge zu sagen gehabt zu diesem Vorwurf, hatte sich aber unter Kontrolle und beauftragte vorsichtshalber doch lieber einen Verteidiger (RA Florian Schneider) mit seiner weiteren Vertretung, da er eine Aussage bei der Polizei ohne jede Kenntnis des genauen Tatvorwurfs, vor allem aber in völliger Unkenntnis der Beweislage gemacht hätte, womit er sich selbst sehr hätte schaden können. Sein Verteidiger kann nun zuerst mal Akteneinsicht beantragen und erst dann, – vor dem Hintergrund der Kenntnis der Beweislage, – eine Verteidigungsschrift fertigen.
Die große Hoffnung eines jeden Untersuchungsgefangenen, der Haftprüfungstermin. Er kann prinzipiell jederzeit und während jeder Phase der Untersuchungshaft gestellt werden. Binnen zwei Wochen nach Antragstellung muß der Termin zur mündlichen Haftprüfung stattfinden. Wurde der Antrag auf Außervollzugsetzuing vom Gericht abgelehnt so kann erst zwei Monate nach dem letzten Termin zur Haftprüfung ein neuer Termin stattfinden. Wurde dagegen der Antrag im Termin zurückgenommen kann ohne Einhaltung einer Frist ein neuer Haftprüfungstermin beantragt werden.
Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.
Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, – als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.