60 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
Als sie sich letztes Jahr von ihrem Freund trennte und überstürzt aus seiner Wohnung in der Nähe von München auszog dachte die 21-jährige Angeklagte nicht daran, dass sich alle ihre Sachen noch in seiner Wohnung befanden. Ihr einziger Gedanke war, nix wie weg. Prompt entwickelte sich aber aus dieser Eile ein Problem, das in eine Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck mündete. Als sie nämlich nach ihrem Auszug immer wieder versuchte, ihren Ex telefonisch zu erreichen und ihn zu einer Herausgabe ihrer Sachen zu bewegen, scheiterte sie. Entweder war der Ex nicht da oder hatte keine Zeit für ein Treffen. Als die 21-Jährige merkte, dass sie nur hingehalten wurde und eine Rückgabe ihrer Habseligkeiten in weite Ferne rückte, entschloß sie sich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Ex zuhause aufzusuchen. Als der schon wieder nicht da war platzte ihr der Kragen und sie begab sich rechtlich gesehen auf Abwege.
Sie schlug einfach ein Fenster im Flur ein, – die Örtlichkeiten kannte sie ja lange genug, – und öffnete so von innen das Fenster. Dann stieg sie ein und gelangte ohne weitere Schwierigkeiten zur Wohnungstüre, die üblicherweise nicht verschlossen war. So konnte sie ohne Probleme aus der Wohnung ihre Sachen herausholen. Allerdings konnte sie beim Verlassen der Wohnung ihr Temperament nicht zügeln und es sich nicht verkneifen, der ziemlich schlecht und billig konstruierten Wohnungstüre einen heftigen Tritt zu versetzen, der die Türe komplett zerstörte. Genau dieser Krach war, es, der einen Nachbarn aufmerksam machte, – der zufällig natürlich auch noch Polizist war, – und der dann dem Ex die Sache meldete, sodaß die 21-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) mit ihrem Einbruch aufflog.
Da sie geständig war und wirklich gar nix Anderes fehlte, als ihre eigenen Sachen, lag einige Monate in der Post ein Strafbefehl des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, der eine Geldstrafe enthielt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wirkte es sich allerdings etwas negativ aus, dass sie sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr schon ein paar Jugendverfehlungen geleistet hatte, sonst wäre das Verfahren wohl eingestellt worden. Da sie aber den von ihr verursachten Schaden wiedergutgemacht hat verurteilte sie der Strafrichter wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch tatmehrheitlich mit Sachbeschädigung nur zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 500. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.