Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Rad
Eine etwa fünfzigjährige Erzieherin aus München wird gar nicht fertig damit, ihre Versuche zu bedauern, nach einem Wiesn-Besuch vorletztes Jahr mit dem Rad nach Hause zu fahren. Nachdem sie deutlich alkoholisiert aufs Rad gestiegen war war sie wenige Meter später wegen ihrer schwankenden Radelei von Polizisten aufgehalten worden. Nachdem sie zähneknirschend einen Strafbefehl über Euro 1.000 akzeptiert und gedacht hatte, dass damit nun endlich der ganze Ärger überstanden sei, war jedoch letztes Jahr noch die Münchner Führerscheinstelle an sie herangetreten und mit der Aufforderung, eine MPU zu machen. Die Begründung: mit 1,7 Promille auf dem Rad ist eine MPU fällig! Die Münchnerin, die damals noch nicht anwaltlich vertreten war, war zwar dem Ratschlag gefolgt, ein Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer zur Vorbereitung auf die MPU zu machen, hatte jedoch sonst auf jegliche weitere Vorbereitung verzichtet und war infolgedessen bei der MPU durchgefallen.
Die Münchnerin (nun anwaltlich vertreten von RA Florian Schneider) will nun als erstes vermeiden, dass ihr jetzt der Führerschein entzogen wird, wie ihr das die Führerscheinstelle mit aktuellem Schreiben von vergangener Woche angedroht hat, nachdem sie innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vorgelegt hat. Das ungünstige Gutachten selbst hat sie vernünftigerweise nicht an die Führerscheinstelle weiter geleitet, wozu sie ja auch nicht verpflichtet ist.
Nachdem ihr die Münchner Führerscheinstelle in dem letzten Schreiben nicht nur die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht hatte, sondern ihr auch Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat, wird hierzu Stellung genommen werden. Gleichzeitig wird sie sich dieses Mal aber auch vorsorglich richtig vorbereiten auf eine zweite MPU, was die Gewähr bietet, dass sie dieses Mal auch besteht.