Der Wettermann der ARD Jörg Kachelmann ist frei
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute am 29.07.10 den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Vergewaltigung aufgehoben. Der ehemalige Wetterfrosch der ARD befindet sich damit seit dem heutigen 29.07.10 wieder auf freiem Fuß. Jörg Kachelmann war aufgrund einer gravierenden Anschuldigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin am 20. März 2010 verhaftet worden und hatte sich daher seit 4 Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft befunden. Auffallend an der Entscheidung des OLG Karlsruhe von heute ist, daß der Haftbefehl nicht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war, – wie dies häufig der Fall ist, – sondern gleich ganz aufgehoben worden ist. Auch die Begründung des obersten Gerichts von Baden-Württemberg läßt aufhorchen: Nach den hier vorliegenden Berichten der Medien liegt schon gar keine Voraussetzung für einen Haftbefehl vor, nicht nur etwa, weil keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestünde, sondern, – und dies ist der größte Erfolg der ganzen Entscheidung des OLG, – weil schon gar kein dringender Tatverdacht vorläge!
Das bedeutet, daß das Oberlandesgericht als die dem Landgericht übergeordnete Gerichtsinstanz nicht davon ausgeht, daß der Wetterfrosch der ARD in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht mit einer Verurteilung rechnen müßte. Das OLG begründet dies so, daß in dem Strafverfahren wegen der Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eine ?Aussage gegen Aussage? ?Situation vorläge, was bedeutet, daß die Beweislage in diesem Strafverfahren sich inzwischen erheblich zu Gunsten von Jörg Kachelmann verändert hat, nachdem nicht nur Zweifel an der sogenannten Blutspur, – also der Blutanhaftung an dem vermeintlichen Tatmesser, mit dem Kachelmann die Zeugin verletzt haben soll, aufgekommen waren, nachdem nach dem Ergebnis der Untersuchungen durch das Institut für Rechtsmedizin das Blut gar nicht vom Opfer stammen konnte, – sondern auch eine Aussagepsychologin erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage der Lebensgefährtin geäußert hatte. Angesichts des Umstandes, daß ein Tatvorwurf wie der der Vergewaltigung ausschließlich auf der Aussage des vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers beruht und weitere Beweismittel nur selten in wirklich aussagekräftiger Weise vorhanden sind, muß die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, noch vor der Erstellung des aussagepsychologischen Gutachtens vorbehaltslos dem sogenannten Opfer Glauben zu schenken und den Wettermann in Haft nehmen zu lassen und sogar anzuklagen, mit noch mehr Befremden als bisher zur Kenntnis genommen werden und deutlich kritisiert werden.
Immerhin hat sich gezeigt, daß nicht nur der Angeschuldigte den Vorwurf zur Gänze bestreitet, – im Gerichtsverfahren also schon seit Langem absehbar Aussage gegen Aussage gegenüber stehen werden, – sondern auch jede Menge Motive für eine falsche Verdächtigung seitens des mutmaßlichen Opfers gegeben sein könnten: Wie die BUNTE berichtete habe Kachelmann angeblich zum Fremdgehen geneigt und die Anzeigeerstatterin belogen und womöglich mehrere Freundinnen gleichzeitig gehabt, was zu Streit zwischen den Beiden Anlaß gegeben habe. Damit steht natürlich im Raum, daß die Anzeigeerstatterin den Wettermann nur deshalb der Vergewaltigung bezichtigt hatte, weil sie sich an ihm rächen wollte. Derartige Motive sind bei Vergewaltungsanzeigen durchaus nix Neues, sondern im Gegenteil sehr häufig, da man hier praktischerweise nicht viel neutrale Beweise braucht, sondern meist eine Aussage alleine reicht, wie dieser Fall wieder zeigt. Nur die Staatsanwaltschaften haben das noch nicht kapiert, sondern neigen stets dazu, zuerst einfach mal den Aussagen der sogenannten Opfer vorbehaltlos Glauben zu schenken und in der Folge natürlich die Beschuldigten einfach mal in Haft zu nehmen, bis es denen gelungen ist, ihre Unschuld zu beweisen. Der Schaden, der bis dahin bei den wirklichen Opfer, – den Angeschuldigten nämlich, – entstanden ist, ist dann nach mehreren Wochen und Monaten Haft sowieso schon so groß, daß eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch an diesem Schaden für Berufs- und Privatleben gar nichts mehr zu ändern vermag: Angeschuldigte wie Kachelmann werden also schon durch den Vollzug der Untersuchungshaft ?im Voraus bestraft?, was offenkundig von den Staatsanwaltschaften gerne in Kauf genommen wird.