Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner
Die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat auf beide Angeklagte im Prozess an Brunner Jugendstrafrecht angewendet.
Der ältere der beiden Angeklagten ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Jugendkammer ist damit nur 2 Monate unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß von 10 Jahren geblieben, das in Deutschland für Urteile nach dem Jugendstrafrecht gilt. Der jüngere der beiden Angeklagten ist in Übereinstimmung mit dem Antrag der Strafverfolger nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hat ?nur? 7 Jahren Jugendstrafe erhalten. Beide Angeklagte wollen das Urteil mit der Revision angreifen.