Auch im Spaß ist Hitlergruß strafbar
Das Amtsgericht München hat soeben einem Angestellten aus der IT-Branche einen Strafbefehl über € 2.800 geschickt wegen Verwendens verfassungswidriger Symbole. Den Angeklagten trifft dies insofern hart, als er nur aus Jux und unter Alkohol einen Hitlergruß gemacht hatte: Nach einem Kneipenbesuch hatte er mitten auf der Straße den rechten Arm ausgestreckt. Genau in diesem Moment war ein Polizeiauto vorbei gekommen und ihn dingfest gemacht. Erst da wurde ihm klar, dass man sich auch strafbar macht, wenn man nur im Spaß derartige Gesten macht.