Haftbefehl wegen Mordes durch das Amtsgericht Rosenheim gegen Ehemann
Das Amtsgericht Landshut hat am 05.11.10 gegen den seit Tagen wegen Mordes an seiner Ehefrau gesuchten Haftbefehl erlassen und ihn damit in Untersuchungshaft geschickt.
Dem Beschuldigten Ralf M. wird vorgeworfen, seine Ehefrau am 21.10.10 in der Badewanne ertränkt zu haben. Am Simssee wurde er nun festgenommen, nachdem sogar über Aktenzeichen XY nach ihm gesucht worden war und ein Polizist ihn am 04.11.10 zufällig am Simssee, an den er sich nach eigenen Angaben mit Selbstmordabsichten begeben hatte, angetroffen hatte.
Ganz offenkundig hat auch Ralf M. den häufigen Fehler begangen, nicht ? wie es sein gutes Recht gewesen wäre, – von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und nach der Festnahme zu schweigen, sondern dem Drängen der Polizei nachzugeben und die Tat zu gestehen. Damit hat er sich wesentlicher Verteidigungsmöglichkeiten selbst begeben.