Betrugsstrafverfahren schon bei verspäteter Abmeldung vom ALG
Die Ermittler des Hauptzollamts in München haben soeben ein Strafverfahren gegen eine Enddreißigerin eingeleitet, der vorgeworfen wird, nach der Kündigung ihres Angestelltenverhältnisses als Assistentin der Geschäftsleitung Leistungen nach dem ALG I bezogen zu haben, obwohl sie schon eine neue Stelle gefunden hatte. Die Frau hatte ALG I beantragt und bewilligt bekommen und kurz darauf einen neuen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Als sie nach ihrer Zusage von ihrem neuen Arbeitgeber zu hören bekam, man habe sie noch nicht angemeldet, wartete sie zunächst noch mit der Abmeldung bei der Arbeitsagentur. Als sich die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber hinzog lag plötzlich ein Schreiben der Bundesagentur im Briefkasten, wonach sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzuzahlen hätte. Und kurz danach auch noch ein Brief des Hauptzollamtes, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass gegen sie ermittelt würde wegen des Verdachts des Sozialbetrugs. Die Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun damit rechnen, dass sie entweder zu einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt wird. Ihr Führungszeugnis jedenfalls wird sie die nächsten Jahre nicht mehr vorzeigen wollen, da diese Verurteilung eingetragen werden wird.