Geldstrafe und Fahrverbot für Trunkenheitsfahrt in Haag a.d. Amper
Das Landgericht Landshut hat den Angaben eines Angeklagten keinen Glauben geschenkt, der seine Berufung gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Freising damit begründet hatte, er habe sich seine hohen Promille-Werte nur durch einen Nachtrunk nach der Fahrt eingehandelt, sondern verwarf seine Berufung im Wesentlichen.
Ein Autofahrer war wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt angeklagt und durch das Amtsgericht Freising zu einer Geldstrafe und zu einer Führerscheinentziehung verurteilt worden, nachdem er mit 2,55 Promille in de Straßengrabe gefahren war. Er hatte daraufhin Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt und sein Glück vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landshut versucht, indem er behauptete, er habe sich die hohen Alkoholwerte nur durch einen Nachtrunk zugelegt.
Sein entscheidender Fehler war jedoch gewesen, daß er sofort nach dem Eintreffen der Polizei am Unfallort nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, die Aussage zu verweigern, – was ihn wohl gerettet hätte, – sonder sofort zugegeben hatte, schon betrunken von zuhause losgefahren zu sein. Daher hatte ihm das Landgericht Landshut in der Berufungsverhandlung keinen Glauben mehr geschenkt und seine Berufung nach Abänderung der Geldstrafe in der Höhe verworfen.