Keine Haft für Jugendlichen trotz Falschgelds
Es war zu schön, um wahr zu sein: Einfach im Darknet ein paar Dutzend Geldscheine bestellen, die dann in Münchner Clubs unter die Leute bringen und am Schluß Geld auf der Seite für ein paar Anschaffungen zu haben. So dachte es sich wohl ein 19-Jähriger aus dem Großraum München. Ein Clubbetreiber in der Kultfabrik allerdings checkte einen der 50 € Scheine und rief die Polizei, die den Ausreden des Azubi keinen Glauben schenkte und ihn vorläufig festnahm. Der Azubi packte aus und gestand schließlich. Staatsanwalt beantragte beim Münchner Jugendgericht den Erlaß eines Haftbefehls, den er auch sofort bekam. Denn der Beschuldigte hatte im Internet insgesamt mehr als € 20.000 in € 50 – Scheinen bestellt und versucht, einzeln unter die Leute zu bringen, indem er Döner kaufen ging, Drinks in Clubs bestellte und Taxifahrten bezahlte und viele andere Aktionen dieser Art mehr. Da es keinerlei Entschädigung gibt, wenn man Falschgeld annimmt, sind alle, die auf den Beschuldigten reingefallen waren, Geschädigte, für die es keinerlei Wiedergutmachung gibt. Die Jugendrichterin des Münchner Amtsgerichts hatte trotz des hohen Schadens und trotz des hohen Falschgeldbetrages ein Einsehen mit dem Heranwachsenden (Verteidiger RA Florian Schneider), der gerade in der Abschlußprüfungsphase seiner Ausbildung steckt, und ließ ihn gegen Auflagen frei. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird sich der Beschuldigte trotzdem damit befassen müssen, dass eine Jugendstrafe auf Bewährung nicht einfach zu erreichen sein wird.