Bewährungsstrafe für Banker
Das Amtsgericht München hat am Dienstag gegen einen etwa 25-jährigen ehemailgen Banker eine Bewährungsstrafe verhängt. Dem Münchner mit ausländischer Herkunft (Verteidiger RA Florian Schneider) war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, Anfang diesen Jahres im Rahmen seiner Banktätigkeit die Kreditkarte seiner Lebensgefährtin dazu mißbraucht zu haben, sich mit Geldmitteln für Börsenspekulationen versorgt zu haben. Der schon vorher hoch verschuldete Bankangestellte hatte den Verfügungsrahmen der Kreditkarte seiner Lebensgefährtin immer weiter nach oben gesetzt, um an immer mehr Finanzmittel zu kommen, die er benötigte, um seine früheren Kreditverpflichtungen bedienen zu können, für die sein Gehalt nicht mehr ausreichte. Allerdings überwies er sich die Gelder nicht einfach auf sein Konto, sondern zockte an der Börse, da er hoffte, damit irgendwann Gewinne zu machen, mit denen er seine Schulden würde tilgen können. Tatsächlich jedoch verlor er all das Geld nur, das er gesetzt hatte, und mußte die Limits auf der Kreditkarte seiner Freundin immer höher setzen, um ausreichend Liquidität zu haben. Der Streß war ihm jedoch auf die Dauer zu hoch und im Januar diesen Jahres beendete er von sich aus das Gepokere und offenbarte sich seinem Arbeitgeber. Da er selbst für die Entdeckung seiner Straftaten gesorgt hatte und von Anfang an geständig war kam er am Dienstag mit eineinhalb Jahren auf Bewährung davon. Damit ist für ihn jedoch nur die erste Runde geschafft, denn nun muß er sich um insgesamt über € 100.000 Schulden kümmern, obwohl er in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann.