Einstellung nach Einspruch gegen Strafbefehl
Der ganze Ärger war eigentlich schon absehbar, als ein LKW-Fahrer im Sommer vor einer Schule im Umland von München seinen Lastwagen irgendwie abstellen mußte, um die von der Schule bestellten Hygienieartikel liefern zu können. Der erste Schulbus kam noch hinter seiner abgesenkten Ladeklappe vorbei, der nächste blieb hängen und hupte, weil er seine Schüler mittags nach Schulschluß einladen wollte, die nach Hause wollten. Als der LKW-Fahrer signalisierte, er müsse erst noch seine Restladung sichern, bevor er wegfahren könne, dauerte das einer 15-Jährigen zu lange und sie machte sich an seiner Hebebühne zu schaffen, und begann einfach, die Hebel für die Hebebühne zu betätigen und die Klappe zu schließen. Grund war letztlich, dass sie schneller in ihren Bus kommen und nicht mehr warten wollte. Was sie dabei vergaß: der LKW-Fahrer war noch auf seiner Ladefläche und hatte keine Möglichkeit, von innen seine Ladeklappe wieder abzusenken, wenn die mal geschlossen war. Es blieb ihm also nix anderes übrig, als ganz schnell die Sicherung seiner Ladung sein zu lassen und zu versuchen, von seinem Lkw noch schnell herunter zu kommen, wenn er nicht eingesperrt werden wollte. Obwohl das Mädchen sah, dass er aus der sich schließenden Ladeklappe noch herauskommen wollte, ließ sie nicht locker und betätigte weiter die Hebel für die Ladeklappe. Der Lkw-Fahrer kam gerade noch so raus und packte das Mädchen am Arm und zog sie von den Hebeln weg, nachdem sie seinen Aufforderungen, endlich die Finger von seinem Lkw zu lassen, immer noch nicht nachkommen wollte. Als sie merkte, dass sie gegen den viel kräftigeren Mann nicht ankam fing sie plötzlich an zu schreien und warf sich auf den Boden. Passiert war eigentlich gar nichts, aber ab diesem Moment war der LKW-Fahrer der Böse: die Polizei kam und belehrte ihn als Beschuldigten, es folgte ein Strafverfahren gegen ihn und ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einer hohen Geldstrafe von € 3.500. Der LKW-Fahrer nahm sich einen Anwalt (Verteidiger RA Florian Schneider) und ließ Einspruch einlegen. In der Hauptverhandlung am Amtsgericht am Mittwoch zeigte sich dann, dass es mit der Körperverletzung durch den Angeklagten nicht so sehr weit her sein konnte und das Verfahren wurde gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt, da es sich der LKW-Fahrer nicht mehr leisten konnte, weitere Hauptverhandlungstage zu riskieren und noch mehr Anwaltskosten zu haben, da weitere Zeugen gebraucht wurden, um seine Angaben zu bestätigen. Also akzeptierte er die Einstellung, die ihn nicht belastete und keine Eintragung zur Folge hatte.