Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz
Ein Mittvierziger aus München, der sich schon seit einiger Zeit mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen Nachstellung befassen muß ist nun von seiner Exfreundin auch noch mit einem Ordnungsgeldbeschluß des Münchener Familiengerichts überzogen worden. Seit mehr als 1 Jahr hat er erhebliche Konflkte mit seiner Exfeundin, von der er schon seit Langem getrennt ist, die ihn aber immer wieder anzeigt wegen Stalkings und ihm immer wieder vom Münchener Familiengericht einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgsetz schicken läßt. Hintergrund dafür sind nach ihren Angaben mehrere Versuche von ihm, sie zu kontaktieren, obwohl sie von ihm nix mehr wissen will und ihm dies nach ihrer Aussage auch mehrfach klar gemacht hatte. Trotzdem soll er (nach ihren Aussagen bei der Polizei) immer wieder versuchen, zu ihr Kontakt aufzunehmen, indem er zufallsmäßig in ihrer Wohnanlage auftaucht oder ihr auf dem Weg in die Arbeit mit dem Rad begegnet. Nach ihrer Aussage geht ihr aber am meisten auf die Nerven, dass er ihre Arbeitsstelle herausgekriegt und sie da immer wieder angerufen haben soll. Das hat inzwischen auch den Arbeitgeber der Frau auf den Plan gerufen, der eigene Anwälte eingeschaltet hat und dem Mann mit einer Unterlassungsklage gedroht hat, sollte er die Anrufe nicht sein lassen. Der Mann muß aber als nächstes mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft München I rechnen und einer Verurteilung wegen Nachstellung, sollten sich die Vorwürfe der Ex vor Gericht bestätigen. Dann droht ihm allerdings zusätzlich auch noch eine Verurteilung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, das eigene Strafvorschriften hat. Insgesamt muß der Mann mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen, da er erst letztes Jahr wegen Nachstellung zu Lasten seiner Ex zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.