Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Der Ärger schwelt schon lange zwischen den Mitgliedern einer kleinen Partei und ihrem Kassenwart: Die Mitgliedsbeiträge werden seit Jahren pünktlich gezahlt und vom Vorstand sowie dem Kassenwart nach Auffassung der Parteimitglieder nicht nur schlecht verwaltet, sondern regelrecht unterschlagen. Nun gipfelt der Ärger in einer Beanstandung der Bundestagsverwaltung, die den Kassenwart dazu aufgefordert hat, Belege vorzulegen für seine Abrechnungen, die schon seit Langem nicht mehr nachvollziehbar sind. Da die Bundestagsverwaltung nun einschreitet und die Beanstandungen nun offiziell werden, – immerhin wird die Partei auch durch öffentliche Gelder im Rahmen der Parteienfinanzierung öffentlich finanziert, – erhalten die Parteimitglieder Unterstützung in ihrem Anliegen, dem Kassenwart endlich das Handwerk zu legen: Nach ihrer Auffassung werden die Mitgliedsbeiträge und die öffentlichen Gelder vom Vorstand nur dazu verwendet, sich ein schönes Leben zu machen, was nicht der Sinn der Mitgliedsbeiträge ist. Eines der Mitglieder, das sich besonders hervorgetan hat bei der Rüge des Kassenwartes, hat nun auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung ein Schreiben des Anwaltes des Kassenwartes erhalten, in dem er aufgefordert wird, seine Behauptungen zu unterlassen, der Kassenwart veruntreue Gelder. Das Parteimitglied (Verteidiger RA Florian Schneider) wird diese Unterlassungserklärung jedoch nicht unterschreiben, da derartige Unterlassungsaufforderungen nur dann unterschrieben werden müssen, wenn der Aufgeforderte die Unwahrheit behauptet hat. Da schon über den Bericht der Bundestagsverwaltung klar ist, dass seine Behauptungen der Wahrheit entsprechen und der Kassenwart in der Tat Gelder veruntreut hat, wird das Parteimitglied seine Behauptungen aufrechterhalten und zudem Strafanzeige erstatten gegen den Kassenwart wegen Veruntreuung.