Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige
Er hatte sich wirklich voll im Recht gefühlt, als er der Gerichtsvollzieherin mitgeteilt hatte, dass er keine Rundfunkgebühren zahlen müsse, weil es für diese ja schließlich keine Rechtsgrundlage gebe. Deshalb wollte er nicht nur die inzwischen auf mehrere Hundert Euro aufgelaufene Rechnung der Rundfunkanstalten nicht zahlen, sondern auch die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht befolgen. All das hätte sicherlich noch nicht zu großen Problemen geführt, hätte er nicht noch zusätzlich aus dem Internet jede Menge schlauer Schreiben heruntergeladen, – alle angeblich rechtlich hieb- und stichfest und von Kennern der Rechtslage abgefaßt, – und an die Frau geschickt: Vorgeblich sollten diese Vorlagen aus dem Netz die wahre Rechtslage zu den Rundfunkgebühren darstellen, in Wirklichkeit waren sie ziemlich ruppige Aufforderungen an die Gerichtsvollzieherin, sich so und so zu verhalten, sonst passiere dies und das, und waren daher von ihr sofort als versuchte Erpressung verstanden worden und damit als Straftat. Sie leitete diese Schreiben des Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) sofort weiter an ihre Dienstaufsicht, die schickte alles an die Polizei. Und die schickte dem etwa dreißigjährigen Münchner nun eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in der nächsten Woche. Als er sich nach dem Öffnen dieser Post beruhigt hatte machte der Beschuldigte aber dann alles richtig und verzichtete darauf, den Termin zur Vernehmung wahrzunehmen, sondern suchte sich erstmal einen Verteidiger. Nun steht als Nächstes die Kontaktaufnahme des Verteidigers zur Polizei an und dann die Anforderung der Strafakte, um zu prüfen, ob sich der Beschuldigte wirklich einer versuchten Erpressung strafbar gemacht hat. Im Rahmen einer Verteidigungsschrift kann dann womöglich einiges Klärendes an den Staatsanwalt geschrieben werden und so der Tatverdacht beseitigt werden. Das Ganze ist aber sicherlich auch ein Lehrstück, wie gefährlich die ungeprüfte Verwendung von Informationen aus dem Netz sein kann, wo auch noch der allergrößte Unsinn verbreitet werden kann, ohne sich, – immer wieder bitter, zu erleben, – dafür rechtfertigen zu müssen. Stattdessen hat nun der ahnungslose Verwender ein Strafverfahren und muss zu seiner Verteidigung einen Anwalt beauftragen, was am Ende einiges Mehr an Kosten verursacht haben dürfte, als wenn die Rundfunkgebühren gleich gezahlt worden wären.