Berufung gegen Verurteilung wegen Vergewaltigung
Am Mittwoch hatte die Berufungskammer des Landgerichts München I einen nicht gerade alltäglichen Fall zu verhandeln: die Staatsanwaltschaft München und der 17-jährige Angeklagte waren gegen ein Urteil des Münchner Jugendschöffengerichts in Berufung gegangen, durch das der Jugendliche wegen Vergewaltigung zu 40 Sozialstunden verurteilt war. Der Verurteilung lag ein Sachverhalt zugrunde, der sich vor etwa 2 Jahren abspielte: eine damals 16-Jährige hatte den damals 15-Jährigen Angeklagten angezeigt, sie gefingert zu haben. Der Angeklagte und das Mädchen kannten sich zu dem Zeitpunkt schon lange und sie hatten sich damals nachts auf einem Spielplatz in der Nähe ihres Zuhauses getroffen. Als sich der Jugendliche an das Mädel heranmachte und sie zwischen den Beinen streichelte war sie sauer geworden und hatte ihn zwei Monate später angezeigt, er habe ihr seine Finger unten rein gesteckt, was sie gar nicht gewollt habe und was nach Angaben des Angeklagten aber gar nicht stimmte. Hintergrund der Anzeige war wohl, dass sie ihn damals gefragt hatte, ob sie nun zusammen seien, was er jedoch abgelehnt hatte. Als die Polizei in Ingolstadt sie vernahm und sie erzählte, dass der Junge das wohl immer so mache und auch andere Mädels belästige, vernahm die Polizei jede Menge Teenies, die Kontakt mit dem Jugendlichen gehabt hätten. Am Schluß kamen dann fünf Fälle der Vergewaltigung zusammen, die das Münchner Jugendschöffengericht letztes Jahr zu verhandeln hatte. Am Ende war der 17-Jähige in allen Fällen freigesprochen worden, nur der eine Fall war an ihm hängen geblieben und er hatte sich als Strafe 40 Sozialstunden eingefangen. Da weder der Jugendliche diese Verurteilung auf sich sitzen lassen wollte noch sich die Staatsanwaltschaft mit den vielen Freisprüchen abfinden wollte mußte nun die Jugendkammer ran. Am Ende nahmen jedoch beide Seiten ihre Berufungen zurück, sodass das Urteil des Jugendschöffengerichts vom letzten Jahr rechtskräftig wurde. Der Jugendliche hatte nach insgesamt mehr als zwei Jahren Ermittlungs- und Strafverfahren keine Lust mehr auf eine mehrtägige Hauptverhandlung und viele Zeugen, die Staatsanwaltschaft hatte wohl gemerkt, dass sie an den vielen Freisprüchen nix mehr ändern konnte.