Verfahrenseinstellung gegen Mehrfachtäter
Das Amtsgericht im Münchner Umland hatte die lange Vorstrafeinliste des 26-jährigen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) durchaus im Auge, als es sich am Dienstag dazu entschloss, ein Strafverfahren wegen Bedrohung mit einem Messer einzustellen.
Hintergrund dieser Einstellung ist eine vorangegangene Verurteilung des Münchners vor einem anderen Gericht eines anderen Gerichtsbezirks vor einigen Wochen wegen Körperverletzung und eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung: Danach ist es erlaubt, ein Verfahren einzustellen, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer vorangegangen Verurteilung nicht ins Gewicht fallen würde. Ein Art Mengenrabatt sozusagen!