Haftbefehl wegen Mordes an Frau
Die beiden in Taufkirchen an der Vils festgenommenen Jugendlichen haben nun übereinstimmend den Mord an der 21-jährigen schwangeren Zorica gestanden. Zunächst hatte nur der 18-jährige Freund von Zorica und Vater des ungeborenen Kindes gestanden, seine Freundin mit zahllosen Messerstichen zusammen mit seinem Freund, einem 20-jährigen, ermordet zu haben, nachdem es Streit um den künftigen Unterhalt gegeben hatte. Der 20-jährige Mittäter hatte zunächst geschwiegen, nun aber ebenfalls seine Mittäterschaft eingeräumt. Das Amtsgericht hat bereits gegen Beide einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen, sie befinden sich also Beide bereits in Untersuchungshaft. Nach Lage der Dinge, -jedenfalls auf der Basis der Medienberichte, – kann die Staatsanwaltschaft Landshut schon sehr bald, womöglich schon in den nächsten zwei Monaten, gegen beide mutmaßlichen Täter Anklage erheben.
Wegen der Begehungsweise zumindest, – es sollen über 100 Messerstiche gewesen sein, die Zorica töteten, – aber wohl auch wegen des Umstandes, daß Täter und Opfer miteinander liiert waren und die Frau also wohl völlig arglos war bei ihrem Streit mit ihrem Freund, wird der Tatvorwurf auf Mord zumindest wegen der gegebenen Heimtücke lauten, zuständig ist in diesem Fall die Jugendstrafkammer als Schwurgericht am Landgericht Landshut. Eine der trotz der offenkundig eindeutigen Beweislage offenen Hauptfragen wird dann sein, nach welchem Strafrecht die beiden Beschuldigten schließlich verurteilt werden müssen, ob also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.
Diese Frage ist also, ob das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden kann, was nur dann möglich ist, wenn die Täter, die schon 18 Jahre alt sind und nicht älter als 21, bei ihrer Tat eher als Jugendliche anzusehen sind oder eher als Erwachsene. Diese Frage entscheidet auch darüber, ob die Täter mit eine Freiheitsstrafe von nur maximal bis zu 10 Jahren rechnen müssen oder mit lebenslang.