Es gibt einige spezielle Situationen, in denen eine Strafverteidigung durch einen auch Strafrecht spezialisierten Strafrechtsanwalt sehr sinnvoll ist, zum Beispiel folgende:
Privatklage
Eine Privatklage ist häufig bei sogenannten Bagatelldelikten (zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und mehr) anzudenken. Da die Staatsanwaltschaft solche Fälle häufig aufgrund von zu wenig Zeit oder mangelndem öffentlichem Interesse einstellt, bleibt nur noch der Weg über eine Privatklage.
Da es sich hierbei um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt, befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist in diesem Terrain oft überfordert.
Mehr Infos zum Thema „Privatklage“ finden Sie in unserem Blogbeitrag!
Schmerzensgeldklage
Trotz der Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten, ist die Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz vor dem Zivilgericht möglich. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall empfehlenswert. Lesen Sie hier ein Beispielfall zum Thema „Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage.
Nebenklage
Die Nebenklage ist ein immer noch unterschätzter Teil der Opfervertretung. Denn oft wissen Geschädigte gar nicht, dass Anklage erhoben wurde. Wenn man sich als Geschädigter durch eine Nebenklage allerdings der Anklage anschließt, hat man alle Rechte, die die Strafverfolger auch haben. Der Nebenkläger darf Akteneinsicht beantragen, Rechtsmittel einlegen und über den Anwalt Fragen stellen.
Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt, befindet man sich auf dem Feld der reinsten Strafverteidigung. Hier macht es Sinn sich durch einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen.
Mehr Infos zum Thema „Nebenklage“ finden Sie in unserem Blogbeitrag!