Jugendstrafe vor AG Freising wegen Dienstähle aus Umkleidekabinen
Fälschung von Überweisungsformularen und Diebstähle aus Umleidekabinen von Sporthallen führten soeben zur Verurteilung einer 21-jährigen Freisingerin: Wie der Presse zu entnehmen war wurde sie zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising sah es als erwiesen an, daß die Angeklagte schon kurz nach ihrer Entlassung aus einer Strafhaft in anderer Sache zusammen mit einem 16-jährigen Mittäter mehrfach das Konto ihrer Mutter mittels gefälschter Überweisungsformulare zu erleichtern versucht hatte und zudem mehrere Diebstähle begangen hatte. Einige der Fälschungsversuche scheiterten an der Aufmerksamkeit von Bankangestellten, die entweder die Fälschung der Unterschriften erkannten oder denen die Überweisungsbeträge zu hoch erschienen und die deshalb die Vornahme der Überweisungen ablehnten.
Der deutlich jüngere Mittäter kam vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung davon. Ihn hatte sein Geständnis vor einer höheren Strafe bewahrt, während die 21-Jährige beharrlich geleugnet hatte. da das Strafmaß des Urteils gege die Hauptangeklagte die Grenze von zwei Jahren überstieg konnte ihr Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das beharrliche Leugnen der Tatvorwürfe seitens der Angeklagten war wohl besonders unangenehm aufgefallen seitens des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Freising, das die Tatvorwürfe als durchaus erwiesen ansah. Deutlich straferschwerend wirkte natürlich auch der Umstand, daß sie kurz vor der Begehung der neuen Straftaten aus der Haft entlassen worden war.