Mißbrauchsurteil in München
Vor dem Amtsgericht München – Strafgericht – stand ein Münchner Physiotherapeut, dem vorgeworfen wurde, eine Patientin mehrfach sexuell genötigt zu haben, als sie sich bei ihm in Behandlung begeben hatte: Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte eine 50-jährige Patientin mehrmals sexuell genötigt, als sie sich ihm mit erheblichen Rückenschmerzen anvertraut und auf die Behandlungsliege gelegt hatte. Weisungsgemäß hatte sie sich vorher fast komplett ausgezogen. Auf der Liege soll ihr der Angeklagte mehrmals zwischen die Beine und an die Brüste gegriffen haben. Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Geldauflage.
Der Angeklagte, der Vater von 2 Kindern sein soll, soll die Tatvorwürfe eingeräumt haben. Nach § 177 Absatz I des Strafgesetzbuches (StGB) gilt für sexuelle Nötigung ein Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis 15 Jahre.
In Ausnahmefällen kann das Gericht jedoch einen minder schweren Fall annehmen und von der Mindeststrafe nach unten abweichen, dann gilt eine Mindeststrafe von 6 Monaten. Von dieser Regelung, die in Absatz V festgehalten ist, hat das Amtsgericht München ganz offenkundig Gebrauch gemacht und dem Angeklagten einen minder schweren Fall zugebilligt.