Bewährung für Körperverletzung
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Dachau verurteilte soeben einen 43-jährigen Bordellbesitzer aus Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, dem die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Juli einen 35-jährigen ziemlich betunkenen Besucher seines Bordells in Dachau mit einer Eisenstange brutal zusammen geschlagen zu haben, als der angefangen hatte, zu pöbeln und zu randalieren: Der Angeklagte soll den Besucher mit einer Eisenstange viermal auf den Kopf und zweimal auf den Oberkörper geschlagen haben, sodaß der schwer verletzt ins Krankehaus eingeliefert worden war. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf bestritten: Er habe sich nur gegen einen Angriff des schwer alkoholisierten Opfers zur Wehr gesetzt. Das Amtsgericht Dachau schenkte ihm jedoch keinen Glauben, sondern verurteilte ihn nach einer siebeneinhalb Stunden dauernden Verhandlung gemäß Anklage.
Wegen des Bestreitens des Angeklagten war die ziemlich bunte Beweisaufnahme erforderlich geworden, in der nicht nur das Opfer, sondern auch die Prostituierten des Bordells vernommen wurden. Das Opfer selbst hatte sich an so gut wie nichts mehr erinnern können, lediglich der Begleiter des Opfers konnte einen für das Amtsgericht glaubhaften Bericht der Ereignisse des Bordellbesuchs in Dachau abliefern, der schlußendlich für das Schöffengericht die Grundlage des Urteils bildete.
Der Angeklagte ist nach Lage der Dinge mit diesem Urteil mehr als gut bedient: Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung reicht von einem bis zu zehn Jahren, Schläge mit einer Eisenstange müssen als schwerste Tätlichkeiten am obersten Rand der Skala angesehen werden. Derartige Einwirkungen auf ein Opfer werden in anderen Verfahren mühelos als versuchter Totschlag angeklagt und abgeurteilt. Angesichts des Umstandes, daß der Angeklagte noch nicht einmal geständig war, geschweige denn, von sich aus sein Opfer entschädigt hatte, muß das Urteil als außerordentlich milde angesehen werden.