Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung
Vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stand am heutigen Dienstag eine Muslima, die ihren Mann, einen Imam, bezichtigt hatte, sie jahrelang mißhandelt zu haben. Der Imam war aufgrund dieser ihrer Vorwürfe für wzeieinhalb Monate in Untersuchungshaft gewandert, bis sich herausstellte, daß seine Frau gelogen und ihn zu Unrecht belastet hatte. Sie war deshalb von der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der mittelbaren Freiheitsberaubung und wegen falscher Verdächtigung angeklagt worden und mußte sich nun vor dem Strafgericht verantworten. In der Verhandlung rechtfertigte sie ihre Lügen damit, daß sie sich habe trennen wollen von ihrem Mann, nachdem es zum Streit um die Kinder gekommen war. Der Ehemann habe sich jedoch nicht korrekt scheiden lassen wollen, sondern habe sie nach islamischem Recht einfach verstoßen. Hierfür habe sie sich rächen wollen.
Wegen ihrer schwerwiegenden Lügerei hatte sie übrigens auch selbst Untersuchungshaft erleiden müssen, die Angeklagte hatte sich unbestreitbar wegen falscher Verdächtigung und wegen mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht und durch ihre Lügen ihren Mann ins Gefängnis gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, das Gericht verhängte neun Monate auf Bewährung. Das Urteil war wohl sofort auf breite Zustimung gestoßen, denn alle Seiten erklärten Rechtsmittelverzicht.