Bewährung für Körperverletzung
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat letzte Woche gegen einen jetzt 22-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung nebst Euro 1.000 Wiedergutmachung an sein Opfer verhängt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, im August des letzten Jahres in einer Kneipe in Herrsching einen 39-jährigen Gast wie ein Kung Fu-Kämpfer vom Barhocker getreten zu haben und sogar noch versucht zu haben, seinem auf dem Boden liegenden Opfer auf den Brustkorb zu springen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Starnberg hatte der stark alkoholisierte Angeklagte nur durch andere Gäste von seinem Vorhaben abgebracht werden können. Das Opfer hatte zahlreiche Prellungen am Thorax und am Hinterkopf davon getragen. Die Beiden waren nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zuvor schon mal aneinander geraten, als es um ein Kompliment für eine Bedienung gegangen war.
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt zwar schon fast Erwachsener, aber denoch vom Gericht als Heranwachsender eingestuft worden. Damit konnte er nach Jugendrecht verurteilt werden.
Der Angeklagte war bereits erheblich vorgeahndet mit mehreren Jugendarresten. Ihn hatte wohl nur sein Geständnis und seine Entschuldigung bei dem Opfer vor einer Vollzugsstafe bewahrt.