8 Monate für sexuelle Nötigung
Die Berufungskammer am Landgericht München I hat im Juni einen Taxifahrer auf dessen Berufung hin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegn sexueller Nötigung verurteilt: Der 63-Jährige war zuvor vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt worden, worden, nachdem es das Amtsgericht als erwiesen angesehen hatte, daß der Taxfahrer einen 17-jährigen weiblichen Fahrgast zum Oralverkehr gezwungen hatte, die den hohen Fahrpreis von Euro 150 nicht hatte bezahlen können. Der angeklagte Taxifahrer soll daraufhin damit gedroht haben, mit ihr zur Polizei zu fahren. Die Jugendliche war jedoch zur Fahndung ausgeschrieben und hatte gerade davor große Angst. Diese Umstand hatte der Taxifahrer nach den Feststellungen des Amtsgericht München ausgenutzt und das Mädchen dazu gezwungen, bei ihm den Oralverkehr zu vollziehen.
In der Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts München I ließ sich der Taxifahrer dann allerdings so ein, daß nicht er das Mädchen gezwungen habe, sondern das Mädchen ihm an die Wäsche gegangen sei!
Diese Version fand wohl so wenig Glauben, daß das Landgericht ihn ebenso wie das Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung verurteilte. Da eine Mitverantwortung des Mädchens unübersehbar gewesen sei wurde die Freiheitsstrafe jedoch reduziert.