Lange Haft für sexuellen Mißbrauch
Die 1. Jugendkammer am Landgericht München II hat soeben einen 63-Jährigen wegen insgesamt 41 Fällen des sexuellen Mißbrauchs an seinen 3 Kindern, – den beiden Söhnen und der Tochter, – zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die inzwischen 31-jährige Tochter des Angeklagten hatte ihren Vater nach mehr als 10 Jahren wegen des Mißbrauchs angezeigt, – nachdem alle drei Kinder die ganze Zeit geschwiegen hatten, – als der Angeklagte sie vor Kurzem erneut zum Geschlechtsverkehr aufgefordert hatte. Da hatte sie wohl endgültig genug und schloß sich dem Verfahren auch als Nebenklägerin an. Die beiden Söhne beteiligten sich dagegen nicht an dem Verfahren, sondern erklärten, sie hätten die Sache abgehakt. Nach Angaben der drei Opfer habe sich der sexuelle Mißbrauch über Jahre hingezogen und habe an allen möglichen Orten im Haus statt gefunden.
Die Strafe erscheint insofern recht moderat, da das Strafgesetzbuch für jeden einzelnen Fall des schweren sexuellen Mißbrauch einen Strafrahmen von 1 Jahr bis 10 Jahre vorsieht. Angesichts der hohen Zahl von Einzeltaten hätte die Strafe also noch viel höher ausfallen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte infolgedessen eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren gefordert, die Verteidigung etwas über 4 Jahre.