Bewährung trotz Bewährungsversagens
Das Amtsgericht München hatte diese und vorletzte Woche eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen einen Anfang Dreißiger zu verhandeln, dem vorgeworfen wurde, sich aus dem Internet kinderpornographisches Material heruntergeladen und zusätzlich dieses Material im Web verbreitet zu haben. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß der Angeklagte (Verteidiger: RA Florian Schneider) etwa ein Jahr, bevor er diese Straftaten begangen hatte, vom selben Gericht wegen desselben Tatvorwurfes, – also ebenfalls wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Dateien, – zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war und damit die neuen Straftaten innerhalb offener Bewährung begangen hatte. Der Angeklagte war geständig und konnte keine recht überzeugende Begründung dafür liefern, warum ihn die erst kurz zuvor erfolgte Verurteilung so wenig beeindruckt hatte, daß er sofort wieder straffällig wurde.
Er gab sich jedoch einsichtig und wies nach, daß seine erneute Straffälligkeit wenigstens so ernst genommen hatte, daß er sofort danach einen Psychotherapeuten aufgesucht und eine ambulante Psychotherapie begonnen habe.
Der im Fortsetzungstermin als Zeuge vernommene Therapeut bestätigte die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten, so daß sich das Amtsgericht München dazu durchringen konnte, entgegen den Antrag der Staatsanwaltschaft München beide Augen zuzudrücken und nochmals eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verhängen, mit der Auflage allerdings, die Psychotherapie fortzusetzen und gegen die Weisung des Therapeuten nicht abzubrechen.