Geldauflage für Körperverletzung
Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg mußten sich am Donnerstag drei junge Männer verantworten (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider), denen vorgeworfen worden war, auf dem Pentenrieder Sommerfest im vorletzten Jahr sowohl sich untereinander als auch andere Jugendliche geschlagen und erheblich verletzt zu haben. Die Anklage lautete daher auf einfache als auch auf gefährliche Körperverletzung. Die drei jungen Männer, die teilweise noch unter 21 Jahre alt waren zum Zeitpunkt des Sommerfestes, waren teilweise so stark alkoholisiert, daß sie sich an die Auseinandersetzungen auf dem Fest so gut wie gar nicht mehr erinnern konnten. Ein wenig Aufklärung konnte jedoch einer der Zeugen leisten, der gleichzeitig der Hauptverletzte gewesen war vor 2 Jahren, so daß die Tatvorwürfe der Anklage vom Gericht wenigstens teilweise als nachgewiesen angesehen wurden, wenn auch imer noch nicht klar wurde, warum es die Schlägereien gegeben hatte.
Einem der 3 Angeklagten konnte rein gar nichts zweifelsfrei nachgewiesen werden, er konnte sich erfolgreich auf Notwehr berufen und mußte freigesprochen werden.
Der älteste der Drei, der die Hauptlast der Anklage hatte tragen müssen, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem dritten im Bunde konnte anstelle der angeklagten gefährlichen Körperverletzung nur einfache Körperverletzung nachgewiesen werden, er wurde als Heranwachsender eingestuft und erhielt eine Geldauflage von 1.100 Euro.