Haft für Steuerhinterziehung
Am 10.08.11 hat vor dem AG München/Ermittlungsgericht ein Haftprüfungsverfahren gegen einen 41-jährigen Goldhändler stattgefunden. Ihm wird zur Last gelegt, in ganz erheblichem Umfange Umsatzsteuern hinterzogen zu haben und zudem einem Verwandten, der ebenfalls mit Gold gehandelt hat, bei dessen Steuerhinterziehung Hilfe geleistet zu haben. Seit August 2008 war dem Beschuldigten die Gewerbeerlaubnis für den gewerblichen Goldhandel durch das Kreisverwaltungsreferat entzogen worden. Daraufhin soll zunächst dessen Bruder den Goldhandel weiter betrieben haben, ab März 2009 die Ehefrau des Beschuldigten, tatsächlich soll der Beschuldigte aber weiterhin den Goldhandel selbst weiter betrieben haben. Seinen Verpflichtungen, Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, soll er als faktischer Betriebsinhaber über 1 Jahr lang nicht nachgekommen sein und in gleicher Weise seinem Cousin Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.
Der Beschuldigte hatte diese Vorwürfe im Wesentlichen bestritten. Da jedoch zum Zeitpunkt des Haftprüfungstermins noch weitere Zeugenaussagen ausstanden und auch eine Vernehmung des Mitbeschuldigten wurde vereinbart, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.
Der Beschuldigte ist bereits seit 5 Monaten in der JVA Stadelheim inhaftiert. Im Falle einer Anklage zur Großen Strafkammer und eines Schuldspruches erwartet den Beschuldigten und seinen Cousin eine empfindlichen Freiheitsstrafe, da der Steuerschaden nach derzeitiger Berechnung 1 Mio übersteigt.