Haft für einen Marokkaner und 3 Pakistani wegen Schleusung bzw unerlaubter Einreise
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat vor zwei Wochen gegen vier Männer Haftbefehl erlassen, die kurz zuvor in einem Auto auf der Salzburger Autobahn Richtung München festgenommen worden waren. Die Autobahnpolizei hatte einen Mercedes mit italienischem Kennzeichen gestoppt, der mit einem Marokkaner und drei Pakistani besetzt war. Bei der Prüfung der Ausweise stellte sich heraus, dass der Fahrer des Wagens (Verteidiger RA Florian Schneider) korrekte Papiere hatte und einen festen Wohnsitz in Mailand, die drei Pakistani jedoch keinerlei Papiere. Die Polizei nahm alle Vier vorläufig fest und teilte den Männern die Beschuldigungen mit: Gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet wegen Schleusung, gegen die 3 Pakistani wegen unerlaubter Einreise. Bei den nachfolgenden Vernehmungen machten alle vier Angaben. Der Fahrer des Wagens bestritt jede Schleusungsabsicht, er habe einfach drei Leute aus Mailand nach Deutschland mitgenommen, die ihn darum gebeten hatten.
Die Pakistani gaben unumwunden zu, vor ein paar Monaten von einem Menschenschleuser aus Pakistan nach Italien gebracht worden zu sein und hierfür mehrere Tausend Euro bezahlt zu haben. In Mailand seien sie dann zunächst in ein Taxi nach Deutschland eingestiegen Als der Taxifahrer sie nach ihren Papieren gefragt habe und sie keine hätten vorzeigen können seien sie einfach an einer Tankstelle abgesetzt worden. Hier seien sie dann von dem Marokkaner aufgenommen worden, der sie netterweise mitgenommen habe. Sie leugneten also zunächst alle jede Schleusung durch den Marokkaner.
Die Ermittlungsrichterin glaubte dem Fahrer des Mercedes nicht, er habe seine drei Beifahrer lediglich aus Freundlichkeit mitgenommen und erließ gegen ihn genauso Haftbefehl wie gegen die Pakistani, alle Vier befinden sich nun in Untersuchungshaft, wo der Fahrer wohl bis zur Hauptverhandlung bleiben muß, danach kann er jedoch mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Die Pakistani jedoch werden in Abschiebehaft gehen und abgeschoben werden, obwohl sie sicherlich bereits Asylantrag gestellt haben, der jedoch chancenlos ist.