Jugendarrest für Wiesnschlägerei
Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München mußte sich am Donnerstag ein Jugendlicher verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorgeworfen hatte, er habe letztes Jahr auf dem Heimweg von der Wiesn in der Nähe des Wiesn-Ausgangs einem Erwachsenen einen so starken Fußtritt ins Gesicht versetzt, daß dessen Nase einen schweren Trümmerbruch erlitten hat. Hintergrund der Tätlichkeiten war eine Einmischung des Erwachsenen in einen Streit eines Pärchens innerhalb der Gruppe des Angeklagten, der zunehmend lauter wurde. Der stark alkoholisierte Erwachsene vermutete einen tatsächlich gar nicht vorhandenen Hilfebedarf für das Mädchen und ließ sich von der Gruppe bei seinen Einmischungsversuchen nicht abweisen, sondern griff den Angeklagten von hinten an und presste mit dem Unterarm zu. Dabei drückte er so fest zu, daß der Angeklagte keine Luft mehr bekam. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nach seiner Befreiung aus der Umklammerung mit dem Fuß zugetreten haben.
Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf und ließ sich dergestalt ein, er habe nur einen weiteren neuen Angriff des Geschädigten abgewehrt, nachdem der ihn kurz zuvor schon so heftig mit seinem Unterarmhebel bedrängt hatte, daß er Todesangst bekommen habe.
Das Jugendgericht schenkte jedoch nicht ihm und seinen Freunden Glauben, sondern den Aussagen von drei unbeteiligten Wiesnbesuchern, die keinen neuen Angriff des Opfers gesehen haben wollten, und verhängte eine Woche Dauerarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.