Freispruch wegen KV
Der Angeklagte kosovarischer Herkunft lebt schon länger in Deutschland. Bei seiner Tätigkeit auf dem Bau lernte er andere Kosovaren kennen. Er arbeitete bei ihnen viel und verdiente wenig. Als es Ärger gab wegen der Bezahlung stand plötzlich die Polizei bei ihm zuhause vor der Wohnungstüre. Seine Arbeitgeber hatten ihn angezeigt wegen Körperverletzung. Am Ende hieß es jedoch Freispruch wegen KV (Verteidiger RA Florian Schneider).
Der Tatvorwurf war von Anfang an konstruiert, seine Arbeitgeber hatten ihn nur deshalb angezeigt, um ihn unter Druck zu setzen und zu verhindern, dass der Angeklagte Forderungen gegen sie stellt.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht München war ein Erlebnis besonderer Art. Die beiden Arbeitgeber versuchten dem Gericht weiszumachen, dass der Angeklagte einen von Beiden geschlagen hatte. Weder konnten sie Verletzungen nachweisen. Noch waren sie dazu imstande, eine einigermaßen glaubhafte und nachvollziehbare Aussage zu machen.
Die beiden Belastungszeugen widersprachen sich an mehreren Punkten.
Obwohl sie behaupteten, Beide eine KV zu Lasten des einen von ihnen mitbekommen zu haben. Nachfragen konnten sie nicht beantworten. Im Kreuzverhör gingen sie unter. Glaubhaft erschien nur der Angeklagte selbst! Dem Richter kamen mehr und mehr Zweifel.
Freispruch wegen KV urteilte deshalb das Amtsgericht am Ende.
Ein Gericht muss freisprechen, wenn es Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Eine Verurteilung geht nur dann, wenn der Richter die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten erlangt hat. Auch geringfügige Zweifel können zum Freispruch führen. Der Grundsatz lautet nämlich im Zweifel für den Angeklagten!
Gerade bei dieser Art Anklagen heißt es am Ende oft Freispruch wegen KV!
Gerade bei Anklagen wegen Körperverletzung ist die Erfolgsquote hoch. Geschädigte erstatten oft in der ersten Wut Anzeigen, ohne lange zu überlegen. Bei Nachfragen gehen sie dann unter. Zeugen fehlen demgegenüber oft oder haben schlechte oder keine Erinnerung. Steht dann die Aussage des Angeklagten gegen die des oder der Geschädigten bleibt dem Richter dann nur das Urteil Freispruch wegen KV!