Führerschein weg bei Kokain
Der Gastwirt hatte sich wohl wenig dabei gedacht, als er vor Jahren Kokain probierte. Ein Bekannter hatte ihn auf die Idee gebracht. Als ihn maskierte Täter in seiner Wohnung überfielen und ausraubten kam aber auf, dass er Kokain konsumiert hatte. An Führerschein weg bei Kokain hatte er damals natürlich nicht gedacht.
Der Führerschein ist weg bei Entdeckung eines Kokainkonsum.
Der Gastronom war gar nicht unter dem Einfluß von Kokain oder anderen Drogen gefahren. Die Polizei konnte ihm anhand einer Haarprobe allerdings nachweisen, dass er schon mal Kokain konsumiert hatte. Der ehemalige Konsum alleine reicht schon aus. Obwohl er schon lange her war. Der Grund hierfür liegt in der Gesetzeslage. Nach der gültigen Rechtslage muss zum Einen die Staatsanwaltschaft Mitteilung an die Führerscheinstelle machen, wenn sie von einem Drogendelikt erfährt. Zum Anderen kann die Führerscheinstelle dann Zweifel an der Fahreignung des Drogenkonsumenten haben.
Erfährt die Führerscheinstelle von einem Kokainkonsum leitet sie sofort ein Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis ein.
Auch wenn es keinen beweisbaren Bezug zum Autofahren gibt. Der betreffende Führerscheininhaber oder die betreffende Führerscheininhaberin bekommt in Schreiben der Führerscheinstelle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle Informationen habe, dass es Kokainkonsum gegeben habe und man deshalb den Führerschein entziehen wolle. Dieses Schreiben dient als Anhörung, was bedeutet, dass man nun Stellung nehmen kann zu diesem Vorwurf.
Führerschein weg bei Kokain ist die Folge, wenn man nicht sofort reagiert!
Die Anhörung des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin im Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis ist enorm wichtig. Schickt die Führerscheinstelle eine solche Anhörung muss sofort reagiert werden. Die Frist, innerhalb derer man hier Stellung nehmen kann, ist äußerst kurz. In der Regel sind es nur 2 Wochen!
Das Recht darauf, angehört zu werden, bevor man Opfer eines belastenden Verwaltungsaktes wird, ist ein Grundrecht und muss in jedem Verwaltungsverfahren beachtet werden.
Verpaßt man diese Chance, zu reagieren und der Entziehung zuvorzukommen, ist die Karte weg. Sie wieder zu bekommen ist eine lange und teure Prozedur. Hier muss ein Anwalt eingreifen, der sich mit dieser Materie auskennt. Wichtig ist zunächst, sich die Führerscheinakte anzusehen, um den Vorwurf fixieren zu können. Dann muss eine Stellungnahme erfolgen. Der Anwalt beantragt also zunächst Einsicht in die Führerscheinakte.
Erst nach Erhalt eines Auszugs aus der Führerscheinakte kann eine Äußerung im Rahmen der Anhörung erfolgen.
Diese Akte muss dann mit dem Probanden besprochen werden. Erst dann kann reagiert werden. Zusammen mit dem Führerscheininhaber wird dann eine Stellungnahme erarbeitet. In ihrer Entscheidung wird die Führerscheinstelle die Stellungnahme berücksichtigen.