Geldstrafe für Tierquälerei
Vor dem Amtsgericht München hatte sich vor ein etwa vierzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen eines Falls der Tierquälerei zu verantworten. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, auf zwei Hundewelpen eingetreten zu haben und auch Pfefferspray eingesetzt zu haben. Dies ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft als Tierquälerei zu werten. Nach Angaben des Mannes habe er siich auf seinem Weg nach Hause auf dem Bürgersteig von den beiden Hunden belästigt gefühlt, da ihm die Hunde zwischen die Beine gelaufen seien, als er an ihnen habe vorbei gehen wollen. Da er von ihnen kurz zuvor schon einmal in die Hosenbeine gezwickt worden sei und seine Hose dabei zerrissen worden sei habe er sie abzuwehren versucht. Da sie sich von ihm nicht hätten abwehren lassen habe er das Pfefferspray eingesetzt.
Der als Zeuge vernommene Hundebesitzer gab (wie nicht anders zu erwarten) an, er könne das Verhalten des Angeklagten nicht verstehen, da seine Hunde noch Welpen gewesen seien zu dem Tatzeitpunkt, die für Passanten auf dem Bürgersteig völlig ungefährlich seien, da sie nur spielen wollten. Nach seinen Beobachten habe der Angeklagte völlig grundlos und nur aus einem in der ganzen Straße bekannten Hundehaß das Pfefferspray gegen seine Hunde gesprüht. Hierbei sei der eine der beiden Hunde erheblich verletzt worden und habe eine Verhaltensstörung aus dem Vorfall davon getragen.
Das Amtsgericht München schloß sich der Einschätzung des Zeugen an und verurteilte ihn wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.