Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige
Steht der Zoll vor der Türe mit einem Durchsuchungsbefehl und begehrt Einlass ist eine Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige vonnöten. Denn Vergehen wegen Schwarzarbeit werden grundsätzlich vom Zoll ermittelt.
Eine sinnvolle Verteidigung bei Schwarzabeitsanzeige bedeutet für Beschuldigte immer, dass es besser ist für ihn, keine Angaben zu machen.
Denn Beschuldigte müssen grundsätzlich niemals, weder bei Durchsuchungen noch bei Festnahmen, eine Aussage machen. Dies ist ein verfassungsmäßiges Recht. Und von diesem Recht sollten Beschuldigte auch unbedingt Gebrauch machen! Gerade dann, wenn der Druck durch die Strafverfolger groß ist. Denn in diesen Situationen ist die Versuchung groß, etwas zu sagen, um sich Entlastung zu verschaffen.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Straftatbestandes liegt immer bei den Strafverfolgern.
Das bedeutet, dass es die Justiz ist, die den Tatnachweis führen muss. Der Beschuldigte muss gar nix beweisen, schon gar nicht seine Unschuld! Ist die Beweislage dünn versuchen die Strafverfolger gerne, Beschuldigte zu Aussagen zu bewegen. Denn der beste Beweis gegen einen Beschuldigten ist seine eigene Aussage!
Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige kann nur gut funktionieren, wenn der Tatverdächtige sich nicht vorher schon selbst überführt durch eigene unüberlegte Aussagen.
Wer die Nerven bewahren kann hält also bei Durchsuchungen und Festnahmen den Mund und kontaktiert zunächst mal einen Srafverteidiger. So kann im geschützten Raum und unter 4 Augen die Lage besprochen werden. Der Verteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Beschuldigte kann sich bei ihm die Last von der Seele reden.
Aussagen gegenüber Ermittlern können durchaus richtig sein, allerdings erst nach Rücksprache mit dem Anwalt.
Wir ein Strafverteidiger hinzugezogen ist er es, der den Strafverfolgern mitteilt, dass im Moment keine Aussage gemacht wird. Die Frage einer eventuellen Aussage wird also auf später verschoben. Der Verteidiger organisiert zunächst die Ermittlungsakte, um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen.
Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige verschafft sich immer zuerst Kenntnis von der Strafakte.
Diese Akte bespricht der Anwalt mit dem Beschuldigten und klärt die Frage einer eventuellen Aussage. In der Regel übernimmt dann der Anwalt die Anfertigung der Aussage nach Durchführung der Besprechung.