Einstellung am Jugendgericht
Ein etwa Zwanzigjähriger erhielt am Dienstag am Münchner Jugendgericht eine Einstellung des Verfahrens. Er war von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden wegen des Verdachts der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Der Vorwurf gründet sich auf einen Vorfall Ende letzten Jahres: der Münchner soll kurz vor dem Silvestertag nachts auf dem Weg zu seiner Freundin in der Nähe der Münchner Freiheit einen auf dem Trottoir abgestellten alten Roller absichtlich umgeworfen und beschädigt haben. Nach den Angaben der Rollerbesitzerin soll der Schaden knapp Euro 500 betragen. Ein Passant will den Münchner bei der Tat beobachtet haben, als er ihm auf dem Gehweg entgegen kam. Da ebenso zufällig auch die Rollerbesitzerin vorbei kam konnte der Passant ihr gleich den Täter zeigen, den sie daraufhin verfolgte und vor dem Haus seiner Freundin stellte. Die hinzugefügten Polizei nahm sofort die Personalien des Münchners auf. Der Mann bestritt von Anfang an den Vorwurf, er sei Opfer einer Verwechslung.
In der Hauptverhandlung vor zwei Wochen bestritt er weiter den Tatvorwurf, der Passant, der ihn zufällig beobachtet hatte, wiederholte, was er damals bei der Polizei gesagt hatte. Eine Aufklärung der verschiedenen Widersprüche erfolgte nicht.
Trotz zahlreicher Unklarheiten in den verschiedenen Aussagen konnte dann auch am zweiten Hauptverhandlungstag keine Entlastung erreicht werden. Wohl um eine weitere Runde mit einem weiteren Gerichtstag zu vermeiden wurde dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens angeboten unter der Bedingung, dass er den Rollerschaden zahlt. Grund war eine vorangegangene Verurteilung des Angeklagten in einer anderen Sache vor demselben Jugendgericht. Der Angeklagte sagte die Wiedergutmachung zu, das Verfahren wurde eingestellt.