Einstellung bei Verkehrsunfall
Ein Münchner (Anwalt RA F. Schneider) erhielt soeben eine Enstellung seines Strafverfahrens wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Der Ingenieur hatte letztes Jahr beim Abbiegen mit seinem Pkw in die zweispurige Werinherstrasse völlig korrekt die Fußgängerfurt der quer kreuzenden Strasse überquert, als eine Fußgängerin etwa sieben Meter hinter der Fußgängerfurt durch ein Loch in der Absperrung zu den Strassenbahnschienen schlüpfte und über die Strasse rannte und ihm direkt in sein Auto lief. Der Ingenieur erfaßte die Fußgängerin mit seiner Front und schleuderte sie zu Boden. Die Frau erlitt hiervon leichte Verletzungen. Die Sache schien für den Autofahrer zunächst ganz klar, da ihm kein Verschulden anzulasten war: Die Fußgängerampel hatte zwar für die Fußgängerfurt Grün angezeigt, die Frau hatte jedoch nicht an der Ampel die Kreuzung passiert, sondern weit dahinter. Auch eine Passantin bestätigte dies sofort an Ort und Stelle gegenüber der Polizei.
Als die Beamten die unbeteiligte Zeugin jedoch erneut befragten und baten, ihre Personalien anzugeben, wußte die plötzlich von nichts mehr und behauptete, rein gar nix gesehen zu haben und von nix zu wissen. Die Verletzte selbst behauptete gar, völlig korrekt bei Grün an der Fußgängerfurt die Kreuzung passiert zu haben und keineswegs dahinter durch ein Loch in der Absperrung der Tram gerannt zu sein. Unversehens sah sich der Autofahrer nun einem Strafverfahren wegen Körperverletzung im Straßenverkehr ausgesetzt.
Erst im Laufe der Ermittlungen konnten bei der Staatsanwaltschaft Zweifel an der Version der Verletzten geweckt werden und das Verfahren gegen den Autofahrer zur Einstellung gebracht werden. Nun droht ihm aber ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld durch die Frau, die noch lange keine Ruhe geben will. Allerdings wird der Frau auch in diesem Verfahren kein Erfolg beschieden sein.