Bewährung für versuchten Einbruch
Ein Grieche mit russischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Montagnachmittag einer Verhandlung vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München stellen: Die Staatsanwaltschaft München I hatte ihm vorgeworfen, er habe im September letzten Jahres in den frühen Morgenstunden versucht, gewaltsam den Schaukasten eines Juweliers am Marienplatz aufzubrechen. Ziel der Aktion sei ein wertvoller Pfau gewesen, der als Nachtdeko in dem Schaukasten ausgestellt war. Der knapp dreißigjährige Angeklagte soll nach dem Anklagesatz für seine Aktion eine Gerüststange verwendet haben, die er von einer benachbarten Baustelle entliehen hatte. Mit dieser habe er auf die Glasvitrine eingeschlagen, allerdings ohne jeden Erfolg, da die Panzerglasscheibe zwar beschädigt wurde, aber den Schlägen standgehalten hatte. Der Schaden war trotzdem beträchtlich, da die Scheibe Euro 2.000 kostet. Der teure Pfau blieb unversehrt erhalten. Der Angekagte hatte damals unerkannt entkommen können.
Obwohl eine Alarmanlage installiert war war kein Alarm ausgelöst worden und der Angeklagte hatte zunächst als Täter nicht identifiziert werden können. Obwohl die Überwachungskamera funktioniert hatte konnte sie keinen Hinweis auf den Täter liefern können. Erst eine genaue Spurensuche brachte eine verwertbare DNA-Spur, die gesichert werden konnte und nach einer Datenbankrecherche den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten erbrachte. Der war kein Unbekannter, denn er war bereits mehrfach wegen Diebstahls aufgefallen, auch wen ihm bislang kein Einbruchsversuch nachzuweisen gewesen war.
Der Angeklagte räumte nach seiner Verhaftung den Einbruchsversuch unumwunden ein und gab gleich noch weitere Ladendiebstähle zu. Als Grund für seine Taten gab er seine Drogenabhängigkeit an, für die er Geld gebraucht habe. Angesichts seines Geständnisses verhängte das Amtsgericht zwar eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten, setzte sie aber zur Bewährung aus mit der Auflage einer Drogentherapie.